Österreichs Behörden haben laut der neuen Fremdenstatistik im Vorjahr 2.753 Aufenthaltsverbote ausgesprochen.
Der Anteil der Männer ist dabei mit 2.201 groß. Die Erlassung eines Aufenthaltsverbots u.a. auch gegen EU-Bürger und begünstigte Drittstaatsangehörige ist dann zulässig, wenn auf Grund ihres persönlichen Verhaltens die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist.
Mit Abstand am häufigsten mit einem Aufenthaltsverbot versehen wurden Rumänen, nämlich 929. Dahinter folgen Bürger der Slowakei und Ungarns.
In 2.318 Fällen wurde in Verbindung mit einer Rückkehrentscheidung ein (Wieder-)Einreiseverbot erteilt. Hier liegen Serben vor Türken und Albanern an der Spitze.
Schubhaft gab es in 2.313 Fällen. 279 Mal wurde ein gelinderes Mittel aufgetragen. Das sind etwa Meldepflichten oder die Anweisung, an einem bestimmten Ort Unterkunft zu beziehen.
Gesamt-Ausreisen wurden voriges Jahr 14.156 vermerkt. Zwangsweise erfolgten davon 6.801. 947 waren dabei Dublin-Überstellungen, also Personen, für deren Verfahren ein anderer Staat zuständig ist. Am Häufigsten war man diesbezüglich mit Deutschland und Italien im Kontakt. Umgekehrt wandten sich Deutschland und Frankreich am häufigsten an Österreich mit der Ansicht, dass die Zuständigkeit für das Verfahren hierzulande liegt.
Freiwillige Ausreisen wurden 7.355 gezählt. Das umfasst beispielsweise Personen, die eine Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen oder über Flughäfen ausreisen. Wie viele Personen ohne Behördenkontakt zusätzlich ausgereist sind, lässt sich statistisch nicht darstellen.