Hofer sieht im Preisauszeichnungsgesetz eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung und weist die Vorwürfe des VKI zurück. Die Konsumentenschützer hatten eine Klage wegen irreführender Rabattaktionen eingereicht. Am Handelsgericht Wien fand eine vorbereitende Anhörung im Fall Hofer gegen VKI statt.
Bei Preisnachlässen wegen eines bald ablaufenden Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) entfällt bei schnell verderblichen Produkten wie Obst, Gemüse und Fleisch die Verpflichtung zur Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage. Dies sei jedoch nur bei verpackten Lebensmitteln möglich, da unverpackte Waren kein MHD besitzen, erklärte ein Anwalt von Hofer vor Gericht. Dies sei gleichheitswidrig oder verfassungswidrig.
Der VKI klagt die Lebensmittelhändler Billa, Hofer, Lidl und Spar im Auftrag des Sozialministeriums. Die Klagen drehen sich um die Umsetzung des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG), das im Sommer 2022 im Rahmen einer EU-Richtlinie novelliert wurde. Seitdem müssen Händler laut Paragraf 9a des PrAG bei Preisermäßigungen den "vorherigen niedrigsten Preis" angeben, der zumindest einmal innerhalb von 30 Tagen vor Ankündigung der Preisermäßigung im selben Vertriebskanal verlangt wurde. Durch die aus Sicht des VKI intransparente Ausschilderung im Lebensmittelhandel sei die genaue Ersparnis bei Rabattaktionen oft unklar. Die Lebensmittelhändler würden in ihrer Werbung und Preisauszeichnung gegen Paragraf 9a des Preisauszeichnungsgesetzes verstoßen.
Im Fall Hofer beanstandete der VKI neben der Rabattberechnung - die sich nicht am niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bemisst - die "günstiger seit"-Preisauszeichnungen und den Preisvergleich mit repräsentativen Mitbewerbern, die nicht genannt werden. Der VKI ortet eine Irreführung der Konsumenten, weil teils keine Preisersparnis vorliegt. Es werde in der Klage auch verlangt, dass zumindest der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage angegeben werde, sagte eine VKI-Anwältin vor Gericht.
Handelsgericht-Richterin Charlotte Schillhammer will die "Beweisaufnahme schmal und klar" halten. Am nächsten Verhandlungstermin am 7. April sollen mehrere Zeugen einvernommen werden. "Es ist keine einfache Geschichte, auch für mich nicht", so die Richterin.