Die Daten-NGO epicenter.works plant, durch eine Verfassungsbeschwerde die Übertragung von Live-Sendungen parlamentarischer Untersuchungsausschüsse zu erreichen.
In einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, die der APA vorliegt, wird von der Daten-NGO epicenter.works beanstandet, dass keine Akkreditierung für eine Sitzung des Pilnacek-U-Ausschuss erhalten wurde. Die Beschränkung des Zugangs auf Medien verstoße gegen das Recht der freien Meinungsäußerung, so die Daten-NGO.
In E-Mails an die Parlamentsdirektion sowie an Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) hatte epicenter.works um Zutrittsgewährung zu den Sitzungen des U-Ausschusses angesucht und auch die Absicht bekundet, diese übertragen zu wollen. Ein Zugang sei nur für Medien möglich, habe laut dem Individualantrag die Antwort gelautet. Zudem habe das Parlament darauf hingewiesen, dass Bild- und Tonaufnahmen rechtlich nicht erlaubt seien.
Konkret bekämpft epicenter.works die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse. Nämlich jenen Passus, wonach lediglich Medienvertreterinnen und -vertretern der Zugang durch den Nationalratspräsidenten ermöglicht wird. Laut den Aktivisten verstößt diese Einschränkung gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Freiheit der Meinungsäußerung.