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Opposition zieht wegen Messenger-Überwachung vor VfGH

21-01-2026, 07:09

Grüne und FPÖ wenden sich wegen der bereits von den Regierungsfraktionen beschlossene Messenger-Überwachung in einer gemeinsamen "Drittelbeschwerde" an den Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Die in der Beschwerde vorgebrachte Befürchtung wegen der Messenger-Überwachung ist, "dass ein technisch derart mächtiges Instrument ein enormes Missbrauchspotenzial in sich trägt". Derartige Grundrechtseingriffe seien nicht verhältnismäßig, heißt es in der "Drittelbeschwerde".

Messenger-Überwachung 2025 in Nationalrat beschlossen

Nach Jahren der Diskussion ist die Messenger-Überwachung Anfang Juli des vergangenen Jahres vom Nationalrat ermöglicht worden. Widerstand gab es nicht nur von FPÖ und Grünen, sondern auch innerhalb der Koalition. So stimmten etwa auch NEOS-Abgeordnete gegen die Vorlage der eigenen Koalition mit ÖVP und SPÖ. Mit der Maßnahme wurde es dem Staatsschutz ermöglicht, sowohl unverschlüsselte als auch verschlüsselte Nachrichten bei Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Signal auszulesen.

Verwendet werden kann die Messenger-Überwachung in Causen, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Auch bei Spionage ist der Einsatz möglich. Grundsätzlich kann die Befugnis der Messenger-Überwachung nur für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden, wobei eine Verlängerung möglich ist. Vor der Anwendung sind einige Genehmigungsebenen eingebaut. Zentrale Rollen spielen dabei der Rechtsschutzbeauftragte und das Bundesverwaltungsgericht.

Zweifel an Verhältnismäßigkeit und Software zur Messenger-Überwachung

FPÖ und Grüne sehen in der Regelung eine klare Verfassungswidrigkeit. Ihre Drittelbeschwerde mit den Unterschriften von 62 Abgeordneten soll am Mittwoch an den VfGH übermittelt werden, wie die APA erfuhr. Neben der Verhältnismäßigkeit aufgrund etlicher Grundrechtseingriffe führen die Fraktionen noch weitere Kritikpunkte an. So wird im Antrag bezweifelt, dass die für die Überwachung nötige Software "schon per se" nicht staatlich legitimiert werden könne.

(APA/Red)

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