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Neuer Freibetrag für Überstundenzuschläge: Sie profitieren am Meisten

20-01-2026, 14:38

Am Dienstag passierte die neue Regelung für Überstunden den Finanzausschuss. Auch für die Arbeit an Feiertagen soll es einen steuerfreien Betrag geben.

Ab 2026 sind Zuschläge für die ersten 15 Überstunden eines Monats bis zu einem Betrag von 170 Euro steuerfrei. Zuvor war für 2023 ein Maximum von 120 Euro für bis zu 10 Überstunden vorgesehen. Laut einer Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes führen die höheren steuerfreien Zuschläge 2026 zu Mindereinnahmen von 105 Millionen Euro. Laut einer Analyse des Budgetdienstes profitieren hauptsächlich Haushalte mit hohem Einkommen von dieser Entlastung, etwa 90 Prozent gehen an die obere Einkommenshälfte und 40 Prozent an das oberste Dezil. Zudem kommen rund 80 Prozent der Entlastung Männern zugute, da sie mehr Überstunden leisten und höhere Einkommen haben.

Kritik an neuem Freibetrag für Überstundenzuschläge

Kritik an der steuerlichen Überstunden-Neuregelung üben die Grünen, weil vor allem gut verdienende Männer von der Maßnahme profitierten würden. "Wir halten eine weitere Ausweitung steuerbegünstigter Überstunden weder aus einer budget- noch aus einer arbeitsmarktpolitischen Perspektive für sinnvoll und angebracht", so der Sozialsprecher der Grünen, Markus Koza in einem schriftlichen Statement. Es fehle außerdem die gesetzliche vorgesehene Evaluierung der Ausweitung der steuerfreien Überstundenzuschläge der letzten Jahre. "Im Gesetz ist eine Wirkungsanalyse auf Arbeitsmarkt, Verteilung und Einkommen vorgesehen", sagte Koza. Im Zuge der Abschaffung der sogenannten Kalten Progression 2023 war die steuerliche Begünstigung von Überstunden ausgeweitet worden. Der monatliche steuerfreie Höchstfreibetrag für Überstundenzuschläge wurde für die Jahre 2024 und 2025 befristet von zuvor 86 Euro auf 200 Euro für maximal 18 Überstunden (zuvor 10 Überstunden) angehoben. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hatte im Herbst auf eine Beibehaltung des angehobenen Freibetrags, der mit Ende 2025 ausläuft, gedrängt.

Arbeit an Feiertagen wieder steuerlich begünstigt

Eine steuerliche Präzisierung passierte auch den Finanzausschuss. Das Entgelt für tatsächlich geleistete Arbeit an Feiertagen gilt wieder als steuerlicher Zuschlag und nicht als normales Arbeitsentgelt. Bis zu 400 Euro bleiben laut Regierungsangaben steuerfrei, nur darüber hinausgehende Beträge unterliegen der Lohnsteuer. Mit der Rückkehr zur gängigen Verwaltungspraxis beim Sonn- und Feiertagsentgelt gebe es eine Vereinfachung der Lohnverrechnung und mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, so Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) in einer Stellungnahme. Die Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelten führen laut Budgetdienst ab 2026 zu Mindereinnahmen von etwa 40 Mio. Euro pro Jahr.

(APA/Red)

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