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19-Jähriger in Berlin verurteilt - er kam in Österreich zur Welt

19-01-2026, 16:23

Ein 19-Jähriger ist am Freitag in Berlin wegen der Vorbereitung eines schweren Anschlags und versuchter Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sowie weiterer Taten zu einer Jugend-Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Wie die "Kronenzeitung" am Montag berichtete, wurde der Tschetschene in Österreich geboren und lebte hier auch mehrere Jahre. Zuletzt wohnte er mit der Mutter und drei Geschwistern in einer Flüchtlingsunterkunft in Potsdam.

Festnahme in Deutschland

2024 habe der damals 18-Jährige begonnen, sich intensiv mit dem Islam auseinanderzusetzen und in der Folge im Internet zu radikalisieren, so das Kammergericht laut Mitteilung. Spätestens im Februar 2025 habe er sich entschlossen, einen Anschlag in Deutschland zu verüben. Laut Anklage zog er die israelische Botschaft als Ziel in Betracht. Er scheiterte aber bei der Beschaffung des Sprengstoffs.

Zudem hatte der junge Mann laut Urteil Kontakt mit Mitgliedern des IS und hatte seine Ausreise aus Deutschland vorbereitet, um sich als Kämpfer in Afghanistan dem IS anzuschließen. Am 20. Februar 2025 wurde der Mann am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen.

Jugendstrafe von drei Jahren

Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch heranwachsend war und das Gericht Reifeverzögerungen feststellte, wurde eine Jugendstrafe von drei Jahren verhängt. Der Richter betonte, es handle sich um schwerwiegende Taten, die von einer hohen Empathielosigkeit sowie einer Verinnerlichung der Ziele des IS zeugten.

Der Angeklagte hatte sich zum Prozessauftakt Anfang Dezember reumütig gezeigt und sich vollständig von radikalem Gedankengut distanziert. Radikalisiert habe er sich im Zuge eines mehrmonatigen Besuchs bei seinem Vater in Tschetschenien. Dort habe er sich aus Hass auf Russland dem IS zugewandt, so die "Kronenzeitung".

Anfechtung des Urteils möglich

Die Bundesanwaltschaft in Berlin hatte eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb von einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum deutschen Bundesgerichtshof angefochten werden.

(APA/Red)

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