Die Ermittlungen gegen die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) im Zusammenhang mit einem Vorfall im OP-Saal des Landeskrankenhauses Graz wurden eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft Graz konnte keine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung festgestellt werden.
Im Fall eines Kindes in einem Operationssaal in Graz ist das Ermittlungsverfahren gegen die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Graz hatte geprüft, ob über die Verbandsverantwortlichkeit eine Mitschuld bestehen könnte. Wie die "Kronen Zeitung" am Freitag berichtete, sei aber von den Ermittlern keine für eine Anklage ausreichende Pflichtverletzung nachweisbar gewesen. Das bestätigte Sprecher Christian Kroschl.
Die im OP-Saal zuständige Neurochirurgin und ihr Kollege waren übrigens im Dezember am Bezirksgericht Graz-Ost vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Die Frau, deren Tochter bei der Operation ein Bohrloch am Schädel eines Patienten gesetzt haben soll, sowie ihr Kollege stritten ab, dass sie das zwölfjährige Kind bohren haben lassen. Die Mutter will zu dem Zeitpunkt im Hintergrund beschäftigt gewesen sein und habe es gar nicht gesehen. Eine OP-Beteiligte will vier Hände am Bohrer gesehen haben, in diesem Fall hätte das Mädchen nicht allein das Instrument geführt. Aus Mangel an Beweisen erfolgte daher ein Freispruch. Die Staatsanwaltschaft Graz legte aber volle Berufung ein. Der Freispruch ist daher nicht rechtskräftig. Der Akt geht zum Landesgericht, sobald das schriftliche Urteil vorliegt. Das ist bisher noch nicht der Fall, sagte Kroschl.