In den Betrug-Mails heiße es, dass angeblich offene Zahlungen zu begleichen wären. Mit einer gefälschten Zahlungserinnerung im Anhang werde auf eine Überweisung auf ausländische Konten gedrängt, erklärte das BMF.

In den Betrug-Mails heiße es, dass angeblich offene Zahlungen zu begleichen wären. Mit einer gefälschten Zahlungserinnerung im Anhang werde auf eine Überweisung auf ausländische Konten gedrängt, erklärte das BMF.
Das Ministerium weist darauf hin, dass Informationen des Finanzministeriums grundsätzlich in Form von digital signierten Bescheiden erfolgen, die per Post oder in die FinanzOnline Databox zugestellt werden. Das Finanzministerium fordert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer niemals zur Übermittlung von persönlichen Daten wie Passwörtern, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen auf.
(APA/Red)
