logo



[email protected]

Sanktionen und Rückführungen: Das ist Österreichs neue Asylstrategie

15-01-2026, 13:53

Die Bundesregierung hat am Donnerstag die nationale Umsetzung der neuen EU-Asylregeln vorgestellt. Geplant sind unter anderem Verfahren außerhalb der EU, längere Anhaltezeiten am Flughafen und mehr Sanktionsmöglichkeiten in der Grundversorgung.

Die Regierung hat am Donnerstag die nationale Umsetzung der neuen gemeinsamen europäischen Asylregeln (GEAS) präsentiert. Darin enthalten ist unter anderem, dass man am Flughafen nach der Einreise länger angehalten werden kann. Zudem gibt es weitere Möglichkeiten, bei Fehlverhalten die Grundversorgung zu reduzieren. Als Ziel gab Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) aus, Asyl-Verfahren künftig grundsätzlich außerhalb der EU durchzuführen.

Meinl-Reisinger setzt auf "Migrationsdiplomatie"

Damit würde Schleppern ihre Geschäftsgrundlage entzogen, argumentierten der Ressortchef, sein Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz unisono. Dass solche Antragszentren sowie Ausreise-Hubs kommen könnten, ermöglichen die neuen Regelungen: "Die Migrationswende wird nur funktionieren, wenn wir erweiterte Möglichkeiten auch ausnützen", betonte Karner.

Auch Leichtfried signalisierte, dass man diesen Weg einschlagen wolle: Es werde konsequente Rückführungen geben. Österreich könne sich nur um jene kümmern, die tatsächlich Schutz bräuchten. Meinl-Reisinger nannte als Ziel, Migration zu ordnen, zu steuern und Rückführungen konsequent umsetzen zu können. Hier setze auch ihre "Migrationsdiplomatie" an. Zuletzt seien vier neue Migrationsabkommen verhandelt und vereinbart worden, die auch Rückübernahme von Flüchtlingen bedeuteten.

Einreise über Flughafen: Längere Anhaltung möglich

Eine Neuregelung gibt es künftig für Asylsuchende, die über einen Flughafen nach Österreich kommen. Ihre Verfahren werden, egal bei welchem Airport sie einreisen, künftig in Schwechat abgewickelt. Sollte es notwendig sein, können sie dort bis zu 18 Wochen angehalten werden. Bisher war das nur sechs Wochen möglich.

Noch stärker forciert werden soll die freiwillige Rückkehr von Asylwerbern. In Ausnahmen kann es sogar Unterstützung für Personen geben, die das Land zwangsweise verlassen. Meinl-Reisinger rechnete vor, dass die OECD im Jahr 2024 immerhin 200 Millionen Menschen mit Hilfe vor Ort unterstützt habe, dass sie sich nicht auf den Weg machen. Dafür seien 24 Milliarden aufgewendet worden. Im selben Zeitraum seien in den OECD-Staaten drei Millionen Flüchtlinge aufgenommen worden und das habe 28 Milliarden an Kosten verursacht.

Mehr Sanktionen bei Fehlverhalten in Grundversorgung

Was die Sanktionen in der Grundversorgung betrifft, werden nun weitere Tatbestände definiert, bei denen sie verhängt werden können. Das betrifft etwa Fälle, wo das Quartier ohne Genehmigung verlassen wird.

Zu den weiteren Neuerungen zählt, dass das System Eurodac, über das die Zuständigkeit des jeweiligen EU-Staats geklärt wird, neu aufgestellt wird. Statt nur die Fingerabdrücke abzunehmen, wird nun auch eine Gesichtserkennung vorgenommen. Zudem werden die biometrischen Merkmale nun schon bei Kindern ab sechs registriert. Bisher war das Mindestalter 14. Weiters werden Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsberechtigung sowie Staatenlose in dem System erfasst.

Geklärt ist nun auch, wo jenes Quotensystem angesiedelt wird, über das künftig der Familiennachzug geregelt wird. Derzeit ist er ja noch bis Mitte des Jahres ausgesetzt. Danach wird die Zusammenführung über die Niederlassungsverordnung vorgenommen. In dieser gibt es jetzt schon eine Kategorie für den Familiennachzug bei Drittstaatsangehörigen, die in Österreich arbeiten, beispielsweise für die Ehefrau eines albanischen Handwerkers.

(APA/Red)

Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]