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Schneechaos legt Verkehr lahm – Was heißt das für die Arbeit?

9-01-2026, 10:25

Derzeit gibt es in vielen Regionen Österreichs starke Schneefälle. Doch was ist zu tun, wenn man deswegen nicht in die Arbeit kommt?

Wer aufgrund von Naturereignissen wie heftigen Schneefällen - wie aktuell in weiten Teilen des Landes - gar nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. "Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt", betont ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller.

"Was gilt, wenn ich nicht in die Arbeit kommen kann?": Unbedingt Bescheid geben

Arbeitnehmer:innen müssen aber alles ihnen Zumutbare unternehmen, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen. Ist das nicht möglich, kann der Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben nicht zum Anlass für eine Entlassung nehmen. Einfach zu Hause bleiben geht allerdings nicht, stellt Müller klar: "Außerdem muss der Arbeitgeber vom Zuspätkommen oder der Verhinderung informiert werden."

Kinderbetreuung hat Vorrang

Bleiben aufgrund starker Schneefälle Kindergarten oder Schule geschlossen und kommt niemand anderes für die Betreuung infrage, ist die Lage eindeutig, so Arbeitsrechtsexperte Müller: "Ich bin verpflichtet, meine Fürsorgepflicht zu leisten und werde in dieser Zeit mit dem Kind zu Hause bleiben können - auch ohne Urlaub abbauen zu müssen."

(Red)

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