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"Nebenbuhler" brutal niedergestochen: 13 Jahre Haft für Mordversuch

9-01-2026, 07:38

Nach einem Messerangriff beim Neufelder Seefest ist ein 34‑Jähriger am Landesgericht Eisenstadt wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 34-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Eisenstadt wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im vergangenen Juli beim Neufelder Seefest auf den neuen Begleiter seiner Ex-Freundin eingestochen und ihm bis zu acht Zentimeter tiefe Stichwunden zugefügt haben. Auch zum Vorwurf, er habe die Frau nach der Trennung beharrlich verfolgt, wurde er schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Brutale Messerattacke bei Neufelder Seefest

Die Entscheidung der Geschworenen für versuchten Mord fiel einstimmig, das Stalking bejahten sie mit sechs zu zwei Stimmen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft gaben nach der Urteilsverkündung am Donnerstagabend keine Erklärung ab. Der 34-Jährige hatte zuvor zwar den ungefähren Ablauf der Tat zugegeben, aber eine Tötungsabsicht verneint. Mit dem Messer wollte er nur "herumgefuchtelt" und nicht zugestochen haben. Das Verletzungsbild des Opfers ließ laut einem Sachverständigen aber auf eine kräftige Stichführung schließen.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Eisenstadt soll der Wiener die Trennung von seiner Freundin im Februar 2025 nicht verkraftet und sie über Monate gestalkt haben. Er habe sich erhofft, dass sie wieder zusammenkommen könnten und das spätere Opfer als "Nebenbuhler" ausgemacht. Beim Seefest sei es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, dann habe der 34-Jährige ein Messer gezückt, zumindest sechs Mal auf den Mann eingestochen und ihn vor allem im Oberkörper- und Brustbereich schwer verletzt.

Angeklagter: "Ich wollte ihn nicht töten"

"Ich wollte ihn nicht töten", beteuerte der Angeklagte vor Gericht. Die möglichen Folgen seien ihm nicht bewusst gewesen. Das hielt auch seine Verteidigerin Astrid Wagner fest, die sich überzeugt zeigte, dass "wir mit versuchtem Mord den falschen Paragrafen haben". Sie führte das Verhalten ihres Mandanten auf die schwierige Situation rund um die Trennung zurück.

Erschwerend komme hinzu, dass es sich beim Opfer um einen vormals guten Freund des Angeklagten handle. Gemeinsam mit der Ex-Freundin hätten sie zeitweise zu dritt in derselben Firma gearbeitet. Bevor die Frau eine Beziehung mit dem 34-Jährigen einging, war sie mit dem späteren Opfer zusammen, mit dem sie sich auch nach der Trennung wieder traf.

(APA/Red)

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