Der VfGH hat die Beschwerde von Niederösterreich und der Asfinag gegen die verweigerte Genehmigung für die Marchfeld Schnellstraße durch das Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Die Umweltorganisation Virus bezeichnete dies als "weiteren Meilenstein". Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes zu den Revisionen stehen noch aus.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte Ende 2024 Anträge auf Bewilligung zur Errichtung der Marchfeld Schnellstraße (S8) abgewiesen. Entschieden wurde, dass das Natura 2000 Gebiet Sandboden und Pratertrasse von diesem Vorhaben erheblich beeinträchtigt wäre. Insbesondere wäre die nur mehr nahezu einzige Brutstätte des besonders geschützten Vogels Triel unwiderruflich zerstört worden.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte keine verfassungsrechtlichen Bedenken am BVwG-Erkenntnis. Die Asfinag und das Land Niederösterreich seien nicht in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden, wie aus der VfGH-Entscheidung, die der APA vorliegt, hervorgeht. "Die beiden Beschwerdeführer sind somit mit ihrem ersten außerordentlichen Rechtsmittel abgeblitzt", hielt der Sprecher der Umweltorganisation Virus, Wolfgang Rehm, fest. Noch nicht entschieden worden sei über die beiden Revisionen von Land und Asfinag sowie die Amtsrevision des Verkehrsministeriums beim Verwaltungsgerichtshof. Es sei "Gebot der Stunde, sich auf die Umsetzung zukunftsfähiger Verkehrslösungen für das Marchfeld zu konzentrieren", betonte die Umweltorganisation.