Mit dem Wintereinbruch wird das morgendliche Eiskratzen für viele Autofahrer wieder zur Pflicht. Wer dabei unachtsam vorgeht, riskiert nicht nur Ärger mit dem Fahrzeug, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Der ÖAMTC erklärt, worauf es ankommt.
ÖAMTC-Techniker Florian Merker rät, beim Eiskratzen besonders auf die rechte obere Ecke der Windschutzscheibe zu achten. Denn dort klebt die §57a-Begutachtungsplakette – das sogenannte "Pickerl". Wird diese beschädigt oder abgekratzt, muss man sich auf eigene Kosten eine Ersatzplakette besorgen. Bei Unlesbarkeit drohen Strafen.
Zur effektiven Enteisung empfiehlt der ÖAMTC:
Einer der häufigsten Irrtümer im Winter betrifft den Motor: "Den Motor laufen zu lassen, während man Eis kratzt, ist ein No-Go", warnt Merker. Das beschleunigt die Enteisung nicht und ist obendrein strafbar. Das sogenannte Warmlaufenlassen ist in Österreich ausdrücklich verboten.