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FPÖ-Volksanwalt kritisiert Aktenlieferungen in Causa Pilnacek

Gestern, 15:02

FPÖ-Volksanwalt Christoph Luisser bemängelt Schikanen in der Causa Pilnacek und kritisiert, dass kaum angeforderte Akten von Innen- und Justizministerium geliefert werden würden. Das Innenministerium verweist in einer Stellungnahme auf eine angebotene Akteneinsicht.

Luisser betonte, dass alle Regierungsressorts verpflichtet seien, die Volksanwaltschaft verfassungsgemäß zu unterstützen. Beim Verfahren gegen Pilnacek werde diese Pflicht jedoch nicht erfüllt. Das Innenministerium habe zwar Fragen beantwortet, was weitere Fragen aufwarf, aber Akten seien bisher nicht übermittelt worden.

Causa Pilnacek: FPÖ-Volksanwalt spricht von "Salamitaktik"

Die Zusammenarbeit mit dem Justizministerium habe zwar "vielversprechend" begonnen, aber auch hier sei die Arbeit der Volksanwaltschaft nach und nach via "Salamitaktik" erschwert worden. Habe es zuerst geheißen, nur Leichenfotos von Pilnacek könnten nicht übermittelt werden, sei in weiterer Folge auch keine interne Korrespondenz der Behörden mit der Polizei übermittelt worden. Zudem sei es nach und nach zu Verwirrung rund um die Zuständigkeit einzelner Staatsanwaltschaften gekommen.

"Das Verhalten des Innen- und des Justizministeriums ist schikanös und willkürlich", betonte Luisser. Das Vorgehen sei auch insofern "außergewöhnlich", als dass es etwa beim Terroranschlag in Wien keine derartigen Hürden gegeben habe. Auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Volksanwaltschaft könnten dies bestätigen. Luisser will nun mit den wenigen Unterlagen arbeiten, die die Volksanwaltschaft zur Verfügung hat und kündigte weitere Neuigkeiten rund um den Jahreswechsel an. Ein "Schnellverfahren" wie bei Untersuchungsausschüssen wäre hilfreich, appellierte er an den Gesetzgeber.

Innenministerium: FPÖ-Volksanwalt wurde volle Akteneinsicht angeboten

Volksanwalt Luisser sei volle Akteneinsicht angeboten worden, betonte das Innenministerium in einer Stellungnahme. Ein Recht auf eine Lieferung bzw. Übermittlung an die Volksanwaltschaft sehe die Bundesverfassung aber nicht vor, hieß es und weiter: "Jegliches behördliche Handeln braucht im Sinne des Legalitätsprinzips auch eine gesetzliche, bzw. rechtliche Grundlage." Das Ministerium sei "jederzeit bereit, allerdings ausschließlich im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen zu kooperieren".

Das amtswegige Prüfverfahren war von der ebenfalls von der FPÖ nominierten Volksanwältin Elisabeth Schwetz eingeleitet worden. Begründet wurde dies durch die kritische Medienberichterstattung sowie das Buch des ehemaligen Nationalratsabgeordneten Peter Pilz zur Causa Pilnacek. Mitte Jänner beginnen die Befragungen in dem durch die Freiheitlichen verlangten parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur selben Thematik.

(APA/Red)

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