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Pickerl, Reisepass, PV-Analgen: Hier gibt es künftig weniger Bürokratie

3-12-2025, 11:57

Die Regierung hat ein Entbürokratisierungspaket beschlossen. Die Maßnahmen reichen von längeren Pickerl-Intervallen bis zur vereinfachten Reisepassbeantragung. Ziel sei es, Bürger und Unternehmen von unnötigem Aufwand zu entlasten.

Die Bundesregierung hat sich auf ein erstes Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung geeinigt. Unter den vielen Einzelmaßnahmen, die am Mittwoch im Ministerrat beschlossen wurden, sind die Verlängerung der Pickerl-Intervalle für Pkw, die Abschaffung diverser Berichtspflichten und der Genehmigungspflicht für PV-Anlagen sowie die Erhöhungen für Buchführungsgrenzen, wie Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) vor der Regierungssitzung ankündigte.

Regierung einigte sich auf Entbürokratisierung in mehreren Bereichen

Stocker sprach von einem besonderen Ministerrat, bei dem nicht wie sonst neue Regelungen und Gesetze auf den Weg gebracht, sondern Regelungen abgeschafft und entrümpelt würden. "Die Bürokratie belastet die Wirtschaft und ist ein Ärgernis für die Bürgerinnen und Bürger", so der Kanzler. Als Beispiele für die Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen nannte er unter anderem die Anhebung der Grenze für die doppelte Buchführung von 700.000 auf 1 Mio. Euro sowie Erleichterungen bei der Beantragung eines Reisepasses, indem bereits hinterlegte Dokumente nicht erneut eingebracht werden müssen.

"Leben der Menschen wird einfacher gemacht"

Mit den Maßnahmen werde das Leben der Menschen einfacher gemacht, sagte Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ). Gleichzeitig würden mit dem vergangene Woche beschlossenen Betrugsbekämpfungspaket die Regeln verschärft, wo diese von Privilegierten ausgenutzt würden, betonte er. "Wir stehen für einen Staat, der dort stark ist, wo er notwendig ist, und dort zurücktritt, wo er den Alltag der Menschen und Unternehmen unnötig verkompliziert hat", so Babler.

NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger bedankte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern, die über 4.000 Meldungen bei der im Oktober eingerichteten Stelle für Entbürokratisierungs- und Deregulierungsanliegen (SEDA) im Außenministerium eingemeldet hätten. Die Arbeit sei damit noch nicht zu Ende, bat sie um weitere Vorschläge. Die Simplifizierung und Entbürokratisierung müsse aber auch auf EU-Ebene weiter vorangetrieben werden, forderte die Außenministerin.

Entbürokratisierungspaket im Detail

Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) hat ein Paket vorgelegt, mit dem die Bundesregierung den Wirtschaftsstandort Österreich von behördlichem Ballast befreien will. Unnötige Bürokratie koste Unternehmen und Staat rund 15 Mrd. Euro pro Jahr bzw. 3,8 Prozent der Wirtschaftsleistung. Schwerpunkte des Entbürokratisierungspakets sind schnellere Genehmigungsverfahren, Digitalisierung von Behördenwegen und Erleichterungen im Steuer- und Abgabenrecht sowie bei Förderungen.Ziel ist, Doppelgleisigkeiten abzubauen und zugleich "Gold Plating", also die Übererfüllung von EU-Vorgaben, zu vermeiden. Budgetäre Mehrkosten soll es auch kurzfristig nicht geben, so der Plan.

Großverfahren sollen vereinfacht werden

Kernstück des Pakets ist die Beschleunigung von Verfahren, vor allem für Industrie- und Infrastrukturprojekte. So soll das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) bei Großverfahren modernisiert werden. Die Novelle soll bereits mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten. Künftig sollen etwa Ermittlungsverfahren in Teilbereichen abgeschlossen werden können. Auch Zustellungen in Großverfahren sollen durch digitale Ediktsveröffentlichung statt Einzelzustellungen in Großverfahren bereits ab 50 Beteiligten statt wie bisher ab 100 Beteiligten vereinfacht werden.

Parallel dazu sind Änderungen im Umwelt- und Anlagenrecht vorgesehen. Das UVP-Gesetz für Umweltverträglichkeitsprüfungen soll vereinfacht und gestrafft, das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) dereguliert und bis überarbeitet werden. Im Wirtschaftsministerium ist ein One-Stop-Shop geplant, der Bau- und Betriebsanlagenverfahren zusammenführt - "ein Projekt, ein Verfahren, ein Bescheid", wie es im Papier heißt. Den Bundesländern wird empfohlen, Sachverständigenpools für Genehmigungsverfahren zu bilden, um Sachverständige über Landesgrenzen hinweg einzusetzen.

Gewerbeanmeldung künftig auch via Smartphone

Stark ausgebaut werden soll die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen. Ein zentrales Element ist "GISA Express": Ab 1. Jänner 2026 soll die Gewerbeanmeldung vollständig digital und auch via Smartphone möglich sein. Energieausweise sollen in eine bundesweit einheitliche Datenbank überführt werden, Anlagenverfahren österreichweit elektronisch geführt werden. Für Beherbergungsbetriebe ist ein digitales Gästeverzeichnis ("Digitales Gästeblatt") geplant, die Gästemeldung soll papierlos erfolgen.

Auch im Steuerbereich setzt die Regierung auf digitale Standards. Mit einem "Standard Audit File" (SAF-T) sollen Unternehmen Rechnungswesendaten in standardisierter Form elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln können, Betriebsprüfungen sollen dadurch effizienter werden. Das gesamte Abgabeverfahren bei Gebühren und Verkehrssteuern - etwa Grunderwerbsteuer oder Flugabgabe - soll auf elektronische Verfahren umgestellt werden.

Buchführungsgrenzen werden angehoben

Für kleinere und mittlere Unternehmen sieht das Paket Entlastungen im Abgabenrecht vor. Die Umsatzgrenzen für die Buchführungspflicht nach Unternehmensgesetzbuch (UGB) und Bundesabgabenordnung (BAO) sollen angehoben werden, damit nur größere Betriebe detaillierte Bücher führen müssen. Konkret sollen die bestehenden Umsatzgrenzen für die Buchführungspflicht in Paragraf 189 UGB von 700.000 bzw. 1 Mio. Euro auf 1 Mio. bzw. 1,5 Mio. Euro erhöht werden, die Umsatzgrenze in Paragraf 125 BAO von 700.000 auf 1 Mio. Euro.

Die Schwellenwerte für vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzungen bei neuen Gesetzen sollen von 20 auf 50 Mio. Euro steigen, um aufwendige Detailprüfungen auf wirklich große Vorhaben zu konzentrieren.

One-Stop-Shop für Förderungen

Auch bei Förderungen soll der Aufwand sinken. Eine ressortübergreifende Förder-Task-Force arbeitet an einer Bundesförderstrategie mit gemeinsamen Grundprinzipien und einer einheitlichen Checkliste für neue Programme. Parallel dazu ist ein bundesweiter digitaler One-Stop-Shop für die Beantragung und Abrechnung von Förderungen geplant. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie (CSRD) soll ohne zusätzliche nationale Informationspflichten umgesetzt werden.

PV-Anlagen und E-Ladestationen künftig genehmigungsfrei

Neu ist auch, dass Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen für Betriebe vollständig genehmigungsfrei werden, die verpflichtende Mitführung einer beglaubigten Konzessionsurkunde im Gütertransport entfällt. Im Gewerbe- und Gesellschaftsrecht wird die Zulassung englischsprachiger Unterlagen ausgebaut, um kostspielige Übersetzungen zu vermeiden.

(APA/Red)

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