Der RH hat den VfGH gebeten, die Verfassungskonformität seiner Prüfkompetenz nach dem Parteiengesetz zu klären. Dies geschieht im Zuge des Rechtsstreits mit der FPÖ um die Kontrolle der Wahlkampfkosten bei der EU-Wahl im Vorjahr.
Nach der und der im letzten Jahr hat der Rechnungshof erstmals gemäß dem neuen Parteiengesetz die Berichte zur Wahlwerbung der Parteien geprüft. Die FPÖ verweigerte jedoch die Einsichtnahme in ihren Bericht zum EU-Wahlkampf mit der Begründung, die gesetzliche Grundlage sei verfassungswidrig.
Gemäß dem 2022 verschärften Parteiengesetz müssen die Parteien ihre Berichte über die tatsächlichen Wahlkampfkosten in den 82 Tagen vor dem Urnengang ein halbes Jahr nach dem Urnengang aufgeschlüsselt dem Rechnungshof übermitteln. Der Rechnungshof prüft die Berichte anschließend und kann Unterlagen anfordern, auch Kontrollen an Ort und Stelle sind möglich.
Anders als bei der gesetzlichen Prüfung der Wahlwerbungsberichte zur EU-Wahl im Juni des vergangenen Jahres gibt es bei der Wahlkampfkostenprüfung der rund drei Monate später stattgefundenen Nationalratswahl offenbar dieselben Probleme nicht. Zwar steht auch hier noch das Ergebnis der Überprüfung des Wahlwerbungsberichts der FPÖ als einziger Partei aus. Diese werde man aber in den kommenden Wochen abschließen können, zeigte sich der Rechnungshof-Sprecher zuversichtlich.
Anders als bei der Nationalratswahl gibt es bei der EU-Wahl eine Wahlkampfkostenrückerstattung, die auch bereits ausgezahlt wurde. Errechnet wird diese "besondere Parteienförderung" mit 2,5 Euro pro Stimmberechtigtem. Rückerstattet wird aber nur, was die Parteien auch tatsächlich an Wahlkampfkosten ausgegeben haben, und zwar im Verhältnis ihres Stimmanteils. Während ÖVP, Grüne und NEOS mehr ausgaben als ihnen als Sonderförderung zustünde, schöpften FPÖ und SPÖ diese nicht aus. Konkret erhielt die stimmenstärkste FPÖ 3,7 Mio. Euro zurück, die ÖVP 4,2 Mio., die SPÖ 3,2, die Grünen 1,9 und die NEOS 1,7 Mio. Euro. Ausgegeben hatte die ÖVP mit 6,3 Mio. mit Abstand am meisten für den EU-Wahlkampf, die FPÖ laut Wahlwerbungsbericht 3,7 Mio. Euro, die SPÖ 3,3 Mio., die Grünen 2,7 Mio. und die NEOS 2,2 Mio. Euro.