Die vom Innenministerium eingesetzte Kommission stuft den Polizeieinsatz am Peršmanhof vom vergangenen Sommer als rechtswidrig ein.
Der Polizeieinsatz am Peršmanhof in Kärnten am 27. Juli war in mehrfacher Hinsicht unverhältnismäßig, rechtswidrig und zweifelhaft. Zu diesem Schluss kommt die vom Innenministerium eingesetzte Analysekommission in ihrem am Donnerstag präsentierten Abschlussbericht. Kritisiert wird vor allem das Verhalten des stellvertretenden Leiters des Landesamts Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE), der den Großeinsatz bei einem antifaschistischen Camp angeordnet und geleitet hat.
Der mittlerweile einer anderen Dienststelle zugewiesene Beamte habe den Einsatz ohne Abstimmung mit Vorgesetzten initiiert und polizeilich geleitet, "obwohl er dafür weitgehend nicht zuständig war", heißt es in dem Bericht. Fehlverhalten wird aber auch dem Bezirkshauptmann und dem Leiter der Außenstelle Kärnten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) attestiert.
Der vierstündige Großeinsatz an einer wichtigen Gedenkstätte für den Widerstand slowenischer Partisanen gegen das NS-Regime hatte für massive Kritik - auch aus dem slowenischen Nachbarland - gesorgt. Grundlage für den Einsatz, an dem Beamte von Polizei, LSE und BFA, Mitglieder der Schnellen Interventionsgruppe (SIG), eine Diensthundeführerin sowie ein Polizeihubschrauber beteiligt waren, war der Verdacht von Verwaltungsübertretungen durch falsch aufgestellte Zelte.