Der Mann wurde tags zuvor verhaftet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen "dringenden Tatverdachts des Mordes", weil der mutmaßliche Einbrecher bei der Schussabgabe bereits auf der Flucht gewesen sein dürfte.

Der Mann wurde tags zuvor verhaftet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen "dringenden Tatverdachts des Mordes", weil der mutmaßliche Einbrecher bei der Schussabgabe bereits auf der Flucht gewesen sein dürfte.
Die von der Staatsanwaltschaft beantragte U-Haft wurde laut Bericht wegen des Haftgrundes der "Tatbegehungs- oder Tatausführungsgefahr" verhängt. Der Verteidiger des 66-Jährigen, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, sagte am Freitag in einer Stellungnahme zur APA, dass sein Mandant unschuldig sei. Es handle sich in diesem Fall um Notwehr oder um eine "irrtümliche Annahme einer Notwehr", so der Advokat, der sich ansonsten nicht näher zum Fall äußern wollte.
(APA/Red)
