Die Inflation wirkt sich auf den KV-Doppelabschluss im Handel aus.
Aufgrund der hohen Inflation muss der für zwei Jahre abgeschlossene Kollektivvertrag für Handelsangestellte aufgeschnürt werden. Die Sozialpartner hatten im Vorjahr vereinbart, dass bei einer Inflationsrate von 3 oder mehr Prozent im Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025 die KV-Erhöhung für 2026 neu verhandelt werden muss. Mit den am Freitag veröffentlichten finalen September-Inflationsdaten liegt die rollierende Inflation der letzten zwölf Monate bei über 3 Prozent.
Gewerkschaft und Wirtschaftskammer hatten sich im Vorjahr auf eine gestaffelte Gehaltserhöhung für 2026 abhängig von der Inflation geeinigt. Konkret sah die nun hinfällige Vereinbarung für den Handels-KV 2026 folgend aus: Bis zu einer rollierenden Inflation von 2,3 Prozent wären die Gehälter um 0,5 Prozent über der Inflationsrate angehoben worden. Bei einer Jahresinflation von 2,4 und 2,5 Prozent wären 0,4 Prozent aufgeschlagen worden. Bei 2,6 Prozent Teuerung hätte das Plus dann 0,3 Prozent betragen, bei 2,7 Prozent waren nur noch 0,2 Prozent über der Inflation vorgesehen und bei 2,8 Prozent lediglich 0,1 Prozent. Bei 2,9 Prozent Inflation wäre nur die Inflation abgegolten worden. Für einen rollierenden Verbraucherpreisanstieg von drei Prozent oder mehr hatten die Sozialpartner Neuverhandlungen vereinbart.
Der Handel beschäftigt in Österreich rund 450.000 Angestellte und Lehrlinge sowie 120.000 Arbeiterinnen und Arbeiter. Nach dem gekippten Doppelabschluss wollen sich Gewerkschaft und Wirtschaftskammer nun im Herbst auf einen neuen Handels-KV-Abschluss einigen.