Neben der Kontrolle von Krankenständen verlangt die Arbeiterkammer nun auch härtere Sanktionen gegen Unternehmen, die bei Löhnen tricksen oder illegal beschäftigen. Die SPÖ verhandelt mit ÖVP und NEOS über ein umfassendes Paket.
Im Zuge der geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug erhöht nun auch die Arbeiterkammer (AK) den Druck auf die Bundesregierung. Nachdem zuletzt die Wirtschaftskammer strengere Kontrollen bei Krankenständen forderte, bringt die AK zusätzliche Vorschläge gegen Sozialbetrug ein – insbesondere gegen Unternehmen, die Mitarbeiter unterentlohnen oder schwarz beschäftigen.
Konkret fordert die AK unter anderem eine Haftung der Auftraggeber für Löhne und Sozialversicherungsbeiträge, höhere Strafen bei Lohn- und Sozialdumping sowie mehr Kontrollen durch die Finanzpolizei. Auch solle der Schutz vor Scheinselbstständigkeit verbessert und ein Verfall von Ansprüchen während eines aufrechten Dienstverhältnisses verhindert werden.
Besonders drastisch fällt ein weiterer Vorschlag aus: Geschäftsführer, gegen die wiederholt Verwaltungsstrafen wegen Lohn- und Sozialdumpings oder Verstößen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verhängt wurden, sollen ihre Tätigkeit für fünf Jahre nicht mehr ausüben dürfen. Gleiches gelte für jene, die mehrfach Insolvenzen zu verantworten hätten.
Die AK verweist dabei auf konkrete Fälle aus ihrer Stabsstelle für Betrugsbekämpfung. So soll etwa eine Baufirma nach einem Konkurs unter leicht verändertem Namen mit denselben Verantwortlichen weitergeführt worden sein. In einem anderen Fall seien Mitarbeiter einer Immobilienfirma mehrfach zwischen verschiedenen Gesellschaften hin- und her gemeldet worden – offenbar, um Gehaltszahlungen zu umgehen.
Im Regierungsprogramm ist der Fokus bisher auf Steuerbetrug gerichtet. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) ließ bereits eine Expertenkommission Vorschläge ausarbeiten. Diese beinhalten unter anderem die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Luxus-Immobilien und die Möglichkeit, bei Ermittlungen gegen Scheinunternehmen Einsicht in das Kontenregister zu nehmen.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde laut Ministerium vergangenen Freitag an die Koalitionspartner ÖVP und NEOS übermittelt. Die Gesetzesnovelle soll noch im laufenden Jahr beschlossen werden.