Österreich hatte eine Klage beim EuGH gegen die Entscheidung der EU-Kommission eingereicht, die staatlichen Beihilfen für das ungarische Kernkraftwerk Paks II zu billigen.

Österreich hatte eine Klage beim EuGH gegen die Entscheidung der EU-Kommission eingereicht, die staatlichen Beihilfen für das ungarische Kernkraftwerk Paks II zu billigen.
Der Gerichtshof erklärte den Beschluss der Kommission über die Genehmigung der Beihilfen Ungarns für den Bau von zwei Kernreaktoren am Standort des Atomkraftwerks Paks für nichtig. Das Gericht erklärte, Österreich habe zu Recht argumentiert, dass die Kommission hätte prüfen müssen, ob die Direktvergabe des Auftrags für den Bau der zwei neuen Kernreaktoren an ein russisches Unternehmen mit den vergaberechtlichen Vorschriften der Union vereinbar sei.
(APA/Red)
