Das Klimaschutzgesetz bleibt ein umstrittenes Thema: Der "Standard" berichtete über einen Gesetzesentwurf von Minister Norbert Totschnig, der kaum konkrete Vorgaben für Sektoren enthält. Das Ministerium erklärte, dass noch kein abgestimmter Vorschlag der Koalition vorliege.
Der Entwurf des "Klimagesetzes" vom 27. Juni, deutlich gekürzt im Vergleich zu früheren Plänen, wird im Koalitionsabkommen nicht mehr als "Klimaschutzgesetz" bezeichnet. Er ist nur halb so lang wie der Entwurf unter Türkis-Grün, der am Widerstand der ÖVP-Wirtschaftskreise scheiterte. Vor allem die verpflichtenden Emissionsreduktionspfade, die Einbindung der Bundesländer und automatische Steuererhöhungen wie bei der Mineralölsteuer (MöSt) bei Nichterreichen der Klimaziele, sorgten für ÖVP-Widerstand.
Entwurf für Klimaschutzgesetz ohne rechtlich bindende Inhalte
Im neuen Entwurf des nun wieder aus der ÖVP stammenden Ministers sind Eckpunkte von damals ersatzlos gestrichen worden, berichtete der "Standard": etwa Regeln zur internationalen Klimafinanzierung, der Rechtsschutz gegen zu lasche Klimapolitik oder Institutionen wie der "Klimarat der Bürgerinnen und Bürger". Auch vom Plan, den bei Verfehlen der EU-Klimaziele drohenden milliardenteuren Zertifikatekauf aus dem Ausland mit allen Mitteln zu verhindern, soll abgegangen worden sein. Stattdessen soll eine neue Steuerungsgruppe genau diesen Kauf vorbereiten. Laut der Zeitung ist nur ein Klimafahrplan vorgesehen, den die Regierung laut Entwurf bis Ende Oktober 2026 beschließen soll. Dabei deute nichts darauf hin, dass die Inhalte darin rechtlich bindend wären. Genau darauf, nämlich verbindliche Sektorziele vom Verkehr über Gebäude bis zur Landwirtschaft, drängen Umweltschützer und Wissenschafter seit Jahren.
Noch keine Einigung in der Dreierkoalition auf Klimaschutzgesetz
Im Landwirtschafts- und Umweltministerium wollte man all das gegenüber der APA nicht kommentieren. "Der Entwurf für das neue Klimagesetz mit den drei Säulen Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft wird derzeit innerhalb der Regierung abgestimmt. Ziel ist eine möglichst rasche Einigung. Sobald sich die drei Koalitionspartner auf einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag geeinigt haben, wird dieser in die öffentliche Begutachtung geschickt", hieß es schriftlich. Man bitte daher um Verständnis, dass aus Rücksicht auf die laufenden Gespräche noch keine Details bekannt gegeben werden könnten. Im Regierungsprogramm seien jedenfalls bereits die wesentlichen Eckpunkte vereinbart worden, so das Ministerium weiter, "die sich natürlich auch im Klimagesetz widerspiegeln werden". Schon im Ende Februar präsentierten Koalitionspakt von ÖVP, SPÖ und NEOS ist nur von "indikativen", also unverbindlichen Zielen für die Sektoren die Rede. Nur das nationale Gesamtziel soll verbindlich gelten. Am Ziel des Erreichens der Klimaneutralität im Jahr 2040 will man laut Koalitionspakt aber festhalten.
Gewessler befürchtet massiven Schaden durch Klimaschutzgesetz
Gewessler, nach dem Abschied aus der Regierung jetzt Bundessprecherin und Klubobfrau der Grünen, zeigte sich in einer Aussendung bestürzt: "Wenn das so kommt, richten ÖVP, SPÖ und NEOS einen massiven Schaden an. Am Klima, aber auch am Standort Österreich. Damit verlieren wir Jobs und Wettbewerbsfähigkeit." Schon in der vergangenen Regierungsperiode habe man deutlich gemacht, dass ein solches Gesetz ohne verbindliche Ziele und ohne Sanktionen für die Grünen nicht tragbar sei. Gewessler sah ihre Befürchtungen, was die Klimapolitik der Regierung betrifft, bestätigt: "Ohne die Grünen bleibt der Klimaschutz auf der Strecke - das haben auch die vergangenen Monate klar gezeigt. Die Rechnung dafür werden am Ende unsere Kinder und Enkelkinder bezahlen müssen."