Um einen österreichweiten Gesamtvertrag für Mediziner mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu ermöglichen, rät der Rechnungshof (RH), die Befugnisse der Landesärztekammern zu reduzieren.
Die Landesärztekammern sollen den einheitlichen Vorschriften nicht mehr zustimmen müssen, berichteten "Profil" und das Ö1-"Mittagsjournal" am Mittwoch, die Zugriff auf einen Rechnungshof-Rohbericht haben. Das Gesundheitsministerium wird vom Rechnungshof dazu angehalten, eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erstellen.
Durch eine Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen war 2020 die ÖGK entstanden. Dennoch gibt es weiterhin unterschiedliche Verträge für Ärzte je nach Bundesland, was dazu führt, dass manche Leistungen wie etwa die Muttermalkontrolle in einigen Ländern kostenpflichtig sind, in anderen aber nicht. Auch zahlt die ÖGK den Kassenärzten je nach Bundesland teils unterschiedliche Honorare für gleiche Leistungen. Das sei laut RH "nicht plausibel", zitierte das "Profil".
Dem Gesamtvertrag müssen aktuell nicht nur die Österreichische Ärztekammer, sondern auch jene in den Ländern zustimmen; laut den Prüfern wird die Reform dadurch erschwert. Im Rohbericht über die ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich in den Jahren 2018 bis 2023 empfahl der RH der ÖGK laut Ö1 außerdem, bei künftigen Honorarverhandlungen im Blick zu behalten, dass die Honorare der Ärzte über sieben Jahre doppelt so stark gestiegen seien wie die Inflation.