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Freispruch für Ex-Justizminister Brandstetter in Prozess um Falschaussage

7-08-2025, 12:09

Der ehemalige Justizminister Wolfgang Brandstetter wurde am Donnerstag im Prozess wegen falscher Zeugenaussage am Wiener Landesgericht freigesprochen. Es sei "nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellbar, dass Sie vorsätzlich falsch ausgesagt haben", so Richter Christoph Kraushofer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt legte Berufung ein.

Ex-Justizminister Brandstetter wurde vorgeworfen, am 31. März 2022 im U-Ausschuss fälschlicherweise behauptet zu haben, er konnte sein Handy am 25. Februar 2021 nicht herausgeben, da es zu Hause war. An diesem Tag hätte sein Handy im Verfassungsgerichtshof sichergestellt werden sollen, wo er Richter war. Später zeigte sich durch die Handydaten, dass das Gerät an diesem Tag in seinem Büro im VfGH war. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck warf ihm daher eine vorsätzliche Falschaussage vor.

Prozess um Falschaussage: Ex-Justizminister Brandstetter gab "leichte kognitive Störung" an

Brandstetter wies das im Grauen Haus zurück. Er habe zum Zeitpunkt seiner Aussage im Ausschuss eine Lungenentzündung gehabt, habe aber dessen ungeachtet "unbedingt diese Aussage machen wollen. Mich mit medizinischen Attesten entschuldigen, das kommt nicht gut." Er sei an diesem Tag "definitiv krank" gewesen: "Ich hatte Luftprobleme gehabt. Da kann man sich nicht so voll konzentrieren, es tut mir leid." Was den Zeitpunkt der Übergabe der Sicherstellungsanordnung im VfGH gibt, behauptet Brandstetter, er habe im maßgeblichen Zeitpunkt aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme und eines wenige Wochen davor erlittenen schweren Verkehrsunfalls eine "leichte kognitive Störung" gehabt. Diese habe Erinnerungslücken bewirkt. "Es war eine traumatische, chaotische Aktion. Ich war so konsterniert und konnte nicht klar denken", erläuterte Brandstetter dem Gericht. Daher habe er nicht mehr im Kopf gehabt, dass sein privates Handy von seinem Wohnsitz im Waldviertel mit nach Wien genommen hatte. Zwei Stunden nach dem Gespräch mit der Staatsanwältin im VfGH sei es ihm wieder eingefallen. Er habe dann sofort seinen Anwalt angerufen und in weiterer Folge die Ausfolgung des Handys veranlasst, an dem keine Veränderungen vorgenommen wurden.

Verteidiger: Ex-Justizminister Brandstetter "war überzeugt, die Wahrheit zu sagen"

Brandstetters Verteidiger Georg Krakow hatte zu Beginn der Verhandlung ausgeführt, Brandstetter sei es zum Zeitpunkt seiner Befragung im U-Ausschuss gesundheitlich schlecht gegangen. Er hätte "zwei Lungenembolien" hinter sich und "in geschlossenen Räumen Atemprobleme" gehabt. Dass im Jahr davor im VfGH Brandstetters Notebook von einer Staatsanwältin und einem Polizisten im Zuge eines gegen den Ex-Justizminister geführten Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts aus Amtsmissbrauch sichergestellt wurde und nach seinem dienstlichen und privaten Handy gesucht wurde, hätte Brandstetter "bloßgestellt" und in weiterer Folge belastet, sagte Krakow. Infolge all dessen hätte sein Mandant bei seiner Befragung im U-Ausschuss - laut Krakow "ein politisches Tribunal" - "Erinnerungsprobleme" gehabt: "Er war überzeugt, die Wahrheit zu sagen." "Erinnerung funktioniert nicht wie das Zurückspulen einer Filmrolle", hielt Krakow fest. Erinnerung sei mitunter "ungenau", "vermischt" und "nicht immer richtig", sagte der Verteidiger: "Das passiert uns allen. Wer da fehlerfrei ist, der werfe den ersten Stein."

(APA/Red)

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