Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Verein "Österreichischer Seniorenbund" keine Teilorganisation der ÖVP ist. Eine Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro wurde aufgehoben. Ingrid Korosec kündigte an, diese zurückzufordern.
Der Verein "Österreichischer Seniorenbund" ist laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) kein Teil der Volkspartei. Damit wurde eine zuvor vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) verhängte Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro gegen die ÖVP aufgehoben. Diese hatte auf eine Förderung aus dem Corona-NPO-Fonds abgezielt, die laut UPTS nur gemeinnützigen Organisationen – nicht aber Parteien und deren Teilorganisationen – zustehe.
Parteiorganisation heißt nicht mehr "Seniorenbund"
ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti begrüßte das Urteil: „Der Seniorenbund ist ein eigenständiger Verein und unterlag und unterliegt zu keinem Zeitpunkt Weisungen der Volkspartei.“ Die Rückforderung der Strafzahlung oder von Fördermitteln betreffe ausschließlich den Verein, so Marchetti weiter. „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts untermauert das.“
Auch Ingrid Korosec, Präsidentin des Vereins und Wiener Landtagsabgeordnete der ÖVP, zeigte sich erfreut. In einer Aussendung sprach sie von „unbegründeten Vorwürfen“ und kündigte an, die aufgehobene Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro zurückfordern zu wollen – sobald das Urteil rechtskräftig sei. Ob auch die ursprünglich ausbezahlten Fördermittel in Höhe von 2,46 Millionen Euro zurückgefordert werden sollen, blieb offen.
Formale Trennung ausschlaggebend
Ausgangspunkt für den Streit war die gleichzeitige Existenz des Seniorenbundes als Verein und als Teilorganisation der ÖVP. Als eigenständiger Verein hatte der „Österreichische Seniorenbund“ gemeinsam mit fünf Landesorganisationen und hunderten Ortsgruppen in Oberösterreich Corona-Förderungen beantragt und erhalten.
Im Februar 2023 zahlte der Verein die erhaltenen Mittel „unter Vorbehalt“ zurück. Davor wurde die ÖVP-interne Organisation umbenannt – aus dem „Seniorenbund“ wurde „ÖVP Senioren“. Die Parteifarben und auch die personelle Überschneidung blieben erhalten.
UPTS sah idente Adressen, Telefonnummern und Leitungsorgane
Der UPTS sah in denselben Adressen, Telefonnummern und identischen Führungsgremien einen Hinweis auf strukturelle Einheit und argumentierte mit einem „bestimmenden Einfluss“ der ÖVP auf den Verein.
Das BVwG stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass allein die formale Trennung zähle. Da der Verein nicht in der ÖVP-Satzung genannt sei, könne er nicht als Parteigliederung gewertet werden. Eine inhaltliche Beurteilung zur Einordnung einer Organisation als Teil einer Partei sei laut Gericht nicht zulässig.
Gegen die Entscheidung kann der UPTS noch Amtsrevision beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.