ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek verweist auf einige weit verbreitete Missverständnisse bei Handgepäck an Flughäfen:

ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek verweist auf einige weit verbreitete Missverständnisse bei Handgepäck an Flughäfen:
Ein besonders häufiger Irrtum betrifft Flüssigkeiten: Zwar dürfen kleine Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, doch sind diese in einem einzigen, transparenten und wiederverschließbaren Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen unterzubringen. Pro Person ist nur ein solcher Beutel erlaubt. Nicht darunter fallen Babynahrung und Medikamente – hier sind Ausnahmen möglich, jedoch empfiehlt der ÖAMTC, ein ärztliches Attest mitzuführen. Ein entsprechendes Formular stellt der Club online zur Verfügung.
E-Zigaretten und Lithium-Ersatzbatterien dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Sie unterliegen jedoch zusätzlichen Bestimmungen hinsichtlich Menge und Leistung. Die Einfuhr solcher Geräte ist in einigen Ländern – etwa in Thailand, Vietnam oder Australien – gänzlich untersagt.
Ein weiterer Irrtum: die Annahme, dass jede Tasche mitgenommen werden darf, solange sie Platz findet. Gerade bei Billigfluglinien wird sowohl das Gewicht als auch das Maß des Handgepäcks strikt kontrolliert. Die Vorgaben variieren je nach Fluggesellschaft.
Benzinfeuerzeuge sind generell verboten. Gasfeuerzeuge und Streichholz-Päckchen dürfen ausschließlich am Körper – etwa in der Hosentasche – mitgeführt werden. Im Gepäck, sei es Hand- oder Aufgabegepäck, sind sie nicht erlaubt.
Vor allem bei Reisen in die USA empfiehlt der ÖAMTC, elektronische Geräte nur mit vollem Akku an Bord zu nehmen. Die Geräte müssen bei Kontrollen einschaltbereit sein – sonst droht die Einziehung.
Auch Lebensmittel wie Marmelade oder Gelees fallen unter die Flüssigkeitsregelung. Sie dürfen nur in 100-ml-Behältern transportiert werden. Kindersitze dürfen grundsätzlich in die Kabine mitgenommen werden, sofern sie den Vorgaben der jeweiligen Airline entsprechen.
Für Haustiere gelten je nach Airline und Reiseziel unterschiedliche Regeln. In der Kabine erlaubt sind meist nur kleine Hunde und Katzen – diese müssen angemeldet und in geeigneten Boxen untergebracht sein. Andere Tiere wie Nager oder Vögel sind meist ausgeschlossen.
(Red)
