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Wirtschaftskammer und Gewerkschaft einigen sich auf Trinkgeld-Neuregelung

8-07-2025, 11:21

In der seit Wochen andauernden Diskussion über die Besteuerung von Trinkgeld zeichnet sich nun eine neue Regelung ab. Laut Berichten des "Ö1-Morgenjournals" des ORF am Dienstag scheinen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft - und damit auch ÖVP und SPÖ - nach Verhandlungen eine Einigung erzielt zu haben. Noch ausstehend ist die Zustimmung der NEOS.

Grundsätzlich sind Trinkgelder in Österreich sozialversicherungspflichtig. Während diese Beträge früher schwer zu überprüfen waren, erscheinen sie nun durch den verstärkten Trend zur Kartenzahlung auch in der Registrierkasse. Dies führte zu teilweise erheblichen Nachforderungen von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und löste umfassende Diskussionen aus.

Rufe nach Vereinheitlichung der Trinkgeld-Pauschalen

Die Abgaben auf Trinkgeld werden in vielen Fällen über eine Pauschale eingehoben. Diese variiert jedoch je nach Branche und Bundesland. Das führte zu zunehmenden Rufen nach einer Vereinheitlichung der Regel. Wie diese Vereinheitlichung aussehen soll, dazu gibt es unterschiedliche Ansätze. Die Arbeitgeberseite sei dafür, die Abgaben auf Trinkgelder zu streichen, hieß es im "Morgenjournal". Damit würden auch Dienstgeberbeiträge wegfallen. Die Arbeitnehmervertreter warnten jedoch, dass dadurch die Pensions- und Arbeitslosenansprüche für die Angestellten sinken würden.

Der Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse, Andreas Huss, habe zuletzt eine bundesweit einheitliche Pauschale von mindestens 100 Euro vorgeschlagen, die dann jährlich an die Inflation angepasst werden soll. Den Arbeitgebern sei der Betrag allerdings zu hoch gewesen. Als möglicher Kompromiss werde in Verhandlerkreisen eine einheitliche, aber niedrigere Pauschale kolportiert, hieß es in der ORF-Radiosendung.

Die Sozialpartner hätten sich nun offenbar geeinigt, allerdings ohne inhaltliche Details preiszugeben. Am Zug sind jetzt die drei Regierungsparteien, sie müssen noch auf einen grünen Zweig kommen. Im Falle einer kleineren Reform könnte das Thema noch in dieser Woche im Nationalrat behandelt werden. Sollte die Reform umfangreicher werden, müsste es jedoch ein Begutachtungsverfahren geben.

(APA/Red)

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