Der Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsmäßigkeit des ORF-Beitrags bestätigt und betont, dass die 15,30 Euro pro Haushalt und Monat als wichtiger demokratischer Beitrag gelten. Für ORF-Stiftungsratsvorsitzenden Heinz Lederer ist das Urteil als "richtungsweisend".
ORF-Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer sieht in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zum ORF-Beitrag ein "richtungsweisendes Erkenntnis". Damit sei klargestellt, dass die 15,30 Euro pro Monat und Haushalt als "Demokratiebeitrag" zu werten seien und eine gesicherte Finanzierung des ORF gewährleistet sein müsse. "Ich bin guter Dinge, dass die Bundesregierung das Erkenntnis genau analysiert", so Lederer gegenüber der APA.
Der VfGH hatte festgestellt, dass der ORF-Beitrag verfassungskonform und nicht gleichheitswidrig ist. Der Gleichheitsgrundsatz verlange nicht, dass der Beitrag an den tatsächlichen Konsum des ORF-Angebots geknüpft ist, hieß es. Das Höchstgericht betonte zudem, dass es im gesamtgesellschaftlichen Interesse sei, dass der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnehme.
"Unser repräsentatives Demokratiemodell muss durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der vollen Breite seines öffentlich-rechtlichen Auftrags unterstützt werden", interpretierte Lederer das Erkenntnis und sprach sich für einen "vollumfänglichen Erhalt" des ORF-Angebots aus. So seien etwa die immer wieder zur Debatte stehenden ORF-Landesstudios ein "Rückgrat des Rundfunks", wie man nicht zuletzt infolge des Amoklaufs in Graz oder nach diversen Unwetterkatastrophen sehen könne.
"Ich erwarte mir bei allem Sparwillen, den der ORF seit Jahren zeigt, dass die Bundesregierung auch sieht, dass der VfGH klargestellt hat, dass die ORF-Finanzierung gewährleistet sein muss", so Lederer. Die Bundesregierung hat heuer mit einer Gesetzesnovelle den ORF-Beitrag bis 2029 bei 15,30 Euro pro Haushalt und Monat eingefroren. Der ORF muss dadurch nach hohem Sparbedarf in den Vorjahren erneut ein Sparpaket im dreistelligen Millionenbereich schnüren, wie ORF-Chef Roland Weißmann im Juni bestätigte.
FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker bezeichnete die Argumentation des VfGH in einer Aussendung als "absurd" und beharrte darauf, dass die einst von ÖVP und Grünen beschlossene Umstellung von der gerätegekoppelten GIS-Gebühr auf den ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe ein "astreiner Gesetzes-Pfusch auf Kosten der Österreicher" sei.