Die Santander erstattet nach einem OGH-Urteil unrechtmäßige Kreditgebühren. Für aktive Verträge sollen Kundinnen und Kunden aktiv informiert werden. Bei beendeten Verträgen ist ein Antrag auf Prüfung erforderlich, verfügbar auf der Bank-Website. Laut AK betrifft dies über 100.000 Verträge und Millionen an Rückzahlungen.
Vertragsklauseln, die vom OGH als unzulässig eingestuft wurden, betreffen einmalige Gebühren für die Kreditbearbeitung, Kosten für die Kontoführung, eine Gebühr von 12 Euro für fehlgeschlagene Lastschrifteinzüge, Kosten für zusätzliche Dienstleistungen gemäß Preisaushang sowie Klauseln zu Verzugszinsen.
"Wir hoffen, dass sich auch andere Banken an Santander ein Beispiel nehmen", schreibt AK-Expertin Gabriele Zgubic in der Aussendung. Betroffen seien alle Verbraucherkreditverträge, die zwischen 2015 und Herbst 2023 - teilweise auch davor und danach - abgeschlossen wurden. Das Formular für Anträge gibt es , die Bank hat auch eine Hotline eingerichtet unter 05 0203 2650.