Das teilte das Landesgericht Ried am Donnerstag mit. Ein rechtskräftigerSchuldspruch kam erst im dritten Rechtsgang zustande: Nach dem ersten Prozess hatten die Berufsrichter den Wahrspruch aufgehoben, nach dem zweiten kippte der OGH das Urteil.
Das teilte das Landesgericht Ried am Donnerstag mit. Ein rechtskräftigerSchuldspruch kam erst im dritten Rechtsgang zustande: Nach dem ersten Prozess hatten die Berufsrichter den Wahrspruch aufgehoben, nach dem zweiten kippte der OGH das Urteil.
Die Frau hat im Sommer 2022 im Bezirk Schärding ihrem Ehemann, mit dem sie vier gemeinsame Kinder hat, beruhigende Medikamente ins Essen gemischt und ihm im Schlaf mit einem Messer oder einer Rasierklinge eine lange Schnittwunde am Hals zugefügt - "zweifellos, um ihn verbluten zu lassen", wie die Anklage festhielt. Das Opfer überlebte dank einer Notoperation. Die 33-Jährige präsentierte immer wieder andere Versionen vom Ablauf der Tatnacht. Zuerst behauptete sie, ihr Mann habe sie attackiert und sie habe sich in Notwehr ein Teppichmesser gegriffen. Später stritt sie das ab und stellte in den Raum, dass es ihre zum Tatzeitpunkt nicht strafmündige Tochter gewesen sei.
Im September des Vorjahres wurde die Frau im Landesgericht Ried bei der dritten Auflage des Prozesses wegen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft verurteilt. Im ersten Rechtsgang hatten die Berufsrichter den Wahrspruch der Geschworenen, der nur auf schwere Körperverletzung gelautet hatte, ausgesetzt, im zweiten - 14 Jahre für Mordversuch - hob der OGH das Urteil auf, weil ein Zeuge nicht gehört worden war. Ganz abgeschlossen ist die Causa aber immer noch nicht: Das Oberlandesgericht Linz muss noch über die Strafberufung der Frau entscheiden, also ob es bei den 15 Jahren bleibt oder die Strafe reduziert wird.
(APA/Red)