Im Zusammenhang mit Rückforderungen von Weiterbildungsgeld durch das Arbeitsmarktservice (AMS) wurden bisher acht Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) abgeschlossen.
Den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zufolge müssen vier Frauen tausende Euro zurückzahlen. Über 20 Verfahren zum Weiterbildungsgeld seien noch offen, bestätigte ein BVwG-Sprecher am Freitag auf APA-Anfrage einen ORF-Bericht. In Summe sind nach AMS-Angaben rund 110 Personen von Rückforderungen betroffen, davon 76 aus Niederösterreich.
Den Entscheidungen zufolge haben die Ausbildungen die formalen Kriterien einer Bildungskarenz nicht erfüllt, weil sie zu wenig Kontakt mit Lehrpersonen vorsahen, wie der ORF berichtete. Auf den vorgelegten Anmeldebestätigungen war nach AMS-Angaben ausgewiesen, dass ein Viertel als Seminar absolviert werde. Tatsächlich habe es sich jedoch um "reine Selbstlernkurse" gehandelt. Die acht bisher abgeschlossenen Verfahren betrafen sieben Personen. Bei drei Frauen wurde die Beschwerde abgewiesen und der Bescheid des AMS Niederösterreich bestätigt. Einmal wurde ein Großteil der Rückforderungen bestätigt. Drei Beschwerden wurden zurückgezogen, hieß es vonseiten des Bundesverwaltungsgerichts.