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Staatsanwaltschaft Wien will gegen FPÖ-Mandatar Stefan wegen Verhetzung ermitteln

13-02-2025, 16:28

Nach den Äußerungen von FPÖ-Mandatar Harald Stefan bei einem FPÖ-Stammtisch hat die Staatsanwaltschaft (StA) Wien die Auslieferung des Nationalratsabgeordneten beantragt.

Der FPÖ-Mandatar Harald Stefan hatte afghanische Flüchtlinge bei einem FPÖ-Stammtisch als "Gesindel" bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft (StA) Wien will nun wegen des Verdachts auf Verhetzung ermitteln, dafür müsste der Nationalrat Stefans Immunität aufheben. Eine Sprecherin der StA bestätigte gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins "profil".

Ermittlungen gegen FPÖ-Mandatar Stefan bereits nach SS-Skandal bei Begräbnis

Bei der heimlich aufgenommenen Veranstaltung Anfang Jänner in Wien-Simmering hatte Stefan davon gesprochen, dass man in Afghanistan "aufs Land geschickt" werde, wenn man sich in einer Stadt "deppert" verhalte. "Da sind dann so regionale Stammeshäuptlinge. Und die haben das dann auch halbwegs im Griff." Wenn jemand immer noch nicht "spure", werde er nach Europa geschickt - hier erhalte man also nur das "letzte Gesindel". Scharf geschossen wurde auch gegen die ÖVP, mit der die FPÖ zu dieser Zeit noch über eine Koalition verhandelte, sowie gegen die EU. Anlässlich des Stammtisches sei überspitzt formuliert worden, hieß es damals seitens des FPÖ-Klubs.

Beantragt wurde nur die Auslieferung Stefans, nicht aber jene des FPÖ-Abgeordneten Markus Tschank, der beim Stammtisch ebenfalls zu Wort kam. Dem Ansuchen liegt eine anonyme Sachverhaltsdarstellung zugrunde. Im Fall der Auslieferung Stefans würde die StA Wien das Verhetzungsverfahren in ein bereits laufendes Ermittlungsverfahren einbeziehen, das gegen Stefan, den FPÖ-Abgeordneten Martin Graf sowie den freiheitlichen Klubdirektor Norbert Nemeth anhängig ist. Im Zusammenhang mit deren Teilnahme am Begräbnis eines langjährigen Burschenschafters der "Olympia", der am 27. September 2024 am Hernalser Friedhof zu Grabe getragen wurde, wird gegen die drei der Verdacht der nationalsozialistischen Wiederbetätigung geprüft. Es muss untersucht werden, ob die drei am offenen Grab das Volkslied "Wenn alle untreu werden" mitintoniert hatten und ob dabei die ursprüngliche Version oder die von der SS abgeänderte Variante gesungen wurde. Die drei FPÖ-Vertreter bestreiten die wider sie erhobenen Vorwürfe. Die diesbezüglichen Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, teilte die StA-Sprecherin der APA mit.

(APA/Red)

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