logo



[email protected]

Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft rechnet mit mehr Arbeitsaufwand

13-02-2025, 15:10

Die mit Anfang 2025 in Kraft getretene Neuregelung der Sicherstellung von Mobiltelefonen und Datenträgern beschäftigt auch die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.

Es werde ein spürbar steigender Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der erforderlichen schriftlich auszufertigenden Beschlagnahme und nachfolgender Auswertung erwartet, wurde am Donnerstag in einem Pressegespräch betont.

Weniger "Zufallsfunde"?

Behördenleiterin Barbara Haider erinnerte an die verschärfte Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Anklagebehörde und zudem an die notwendige gerichtliche Bewilligung. Betroffene Datenkategorien und -inhalte, Zeiträume sowie Zwecke müssten zuvor spezifiziert werden. Dass für ein Verfahren irrelevante Daten ausgeschlossen werden sollen, sei einerseits zu begrüßen, sei doch ein Handy mittlerweile so etwas wie ein "Zweitleben", sagte Haider. Andererseits sei davon auszugehen, dass "Zufallsfunde" abnehmen werden.

Auswirken dürfte sich Letzteres vor allem im Bereich jugendlicher Beschuldigter, bei denen im Zuge von Ermittlungen wegen anderer Delikte bei der Sichtung von Daten immer wieder islamistische, nationalsozialistische oder kinderpornografische Inhalte entdeckt worden seien. Die Behördenleiterin unterstrich, dass der Aufwand der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Kriminalpolizei ansteigen werde.

Alter für Strafmündigkeit

Beobachtet werde im Hinblick auf eine mögliche Mehrbelastung auch die Diskussion um die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre, sagte Mediensprecher Erster Staatsanwalt Erich Habitzl. Sollte sich der Gesetzgeber dazu entschließen, würden Strafverfahren gegen Jugendliche "rapide ansteigen". Bei der Wiener Neustädter Behörde gehe man in diesem Fall von einem Plus von einem Drittel aus.

Positiv wertete Habitzl, dass eine im Rahmen der Cybercrime-Offensive der Justiz neu geschaffene Planstelle mit Ende 2024 nunmehr besetzt worden sei. Eine "Quereinsteigerin" aus dem Rechtsanwaltsberuf sei gewonnen worden. Die Wiener Neustädter Behörde habe das neue Geschäftsjahr demnach "in Vollbesetzung" und mit 15 Staatsanwälten bzw. Staatsanwältinnen in Angriff genommen.

Ein Rückgang ist laut Barbara Haider bei den sicherheitsbehördlichen Fallkonferenzen festzustellen. Waren es 2022 noch 18 und im Jahr darauf 13 wurden zuletzt nur mehr acht an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt herangetragen. Wünschenswert wäre aus Sicht der Behörde ein standardisiertes, unter Beteiligung aller Stakeholder erarbeitetes Entscheidungstool zur leichteren Identifikation von "High-Risk-Fällen".

Mehr Auslieferungs- und Übergabeverfahren

Bei den in die Zuständigkeit des Landesgerichts fallenden Straftaten hat es laut Staatsanwältin Silke Pernsteiner im vergangenen Jahr 4.056 Verfahren (2023: 4.100) gegeben. An den Bezirksgerichten sei mit 13.834 (2023: 14.148) ebenfalls ein leichter Rückgang zu verzeichnen gewesen. Von 13 auf 29 mehr als verdoppelt hätten sich Auslieferungs- und Übergabeverfahren. Steigerungen seien 2024 u.a. auch bei der Ausstellung Europäischer Haftbefehle (58 nach 45 im Jahr zuvor), bei Hausdurchsuchungen (von 228 auf 234), Anordnungen von Festnahmen (von 209 auf 255) bzw. Sicherstellungen (207 gegenüber 199) sowie der im Ausland gestellten Rechtshilfemaßnahmen (von 55 auf 65) zu verzeichnen gewesen, sagte Pernsteiner.

4.133 Verfahren gegen bekannte Täter, die in die Zuständigkeit des Landesgerichts fielen, wurden der Staatsanwältin zufolge erledigt. 2023 waren es demnach 4.064. Mit 178 Anklageschriften und 966 Strafanträgen seien mehr als im Jahr zuvor erhoben worden.

(APA/Red)

Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]