Die EU-Kommission verklagt sieben Mitgliedsländer vor dem EU-Gerichtshof, weil diese eine EU-Richtlinie über notleidende Kredite nicht umgesetzt haben. Auch Österreich ist betroffen.
Den EU-Staaten drohen Bußgelder. Die EU-Staaten mussten die Richtlinie bis Ende 2023 umsetzen. Österreich, Bulgarien, Spanien, Ungarn, die Niederlande, Portugal und Finnland hätten der EU-Kommission noch immer nicht die vollständige Umsetzung in ihr nationales Recht mitgeteilt, kritisierte die EU-Behörde am Mittwoch.
Mit der Verweisung an den Gerichtshof will die EU-Kommission die Richter ersuchen, gegen jeden dieser Mitgliedstaaten finanzielle Sanktionen zu verhängen. "Die Höhe der einzelnen Sanktionen wurde unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer des Verstoßes sowie der abschreckenden Wirkung, die sich in der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Mitgliedstaats widerspiegelt, berechnet." Über die Höhe der Bußgelder machte die Kommission keine Angaben. Sie verwies auf zwei Aufforderungsschreiben, die sie in dieser Angelegenheit an die säumigen Staaten geschickt habe.
Die EU-Richtlinie zielt nach Angaben der EU-Kommission auf die Entwicklung eines gut funktionierenden Sekundärmarktes für notleidende Kredite, indem Regeln für die Zulassung und Beaufsichtigung von Kreditkäufern und -verwaltern festgelegt werden. Darüber hinaus enthalte die Richtlinie eine Reihe harmonisierter Kriterien, die es Kreditdienstleistern ermöglichen sollen, notleidende Kredite grenzüberschreitend zu vermarkten.
In einem weiteren Vertragsverletzungsverfahren forderte die EU-Kommission Österreich und vier weitere EU-Staaten zur vollständigen Umsetzung der Änderungen an der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken auf. In dieser Angelegenheit sandte die EU-Behörde ein Mahnschreiben, eine mit Gründen versehene Stellungnahme, an die betroffenen Länder.
"Diese Änderungen betreffen die aufsichtliche Behandlung von global systemrelevanten Instituten und die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität von Bankengruppen", teilte die Kommission mit. Die Änderungen seien wichtig, um in der EU eine vollständige Angleichung an die Standards des Financial Stability Board zur Gesamtverlustabsorptionskapazität (TLAC) für global systemrelevante Institute (G-SIIs) zu gewährleisten. Die Änderungen seien insbesondere notwendig, um das Risiko der G-SIIs in der EU gegenüber ihren Tochtergesellschaften in Drittländern angemessen widerzuspiegeln und die Fähigkeit der größten EU-Bankengruppen, finanziellen Schocks zu widerstehen, weiter zu verbessern. Ohne Umsetzung dieser technischen Maßnahmen wird es nicht möglich sein, das erforderliche Maß an Harmonisierung im EU-Rahmen für die Bankenaufsicht zu erreichen.