Nach der Einstellung der Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs gegen zwei Polizisten im Zusammenhang mit dem Tod des früheren Justiz-Sektionsleiters Christian Pilnacek hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien nun die Begründung für die Einstellung veröffentlicht.
Bei der Übergabe des Handys von Pilnacek an den Anwalt der Witwe von Pilnacek, die das Telefon anschließend mit einem Bunsenbrenner zerstörte, könne "weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht" von einem Missbrauch hoheitlicher Befugnisse ausgegangen werden, so die öffentlich gemachte Einstellungsbegründung.
Beide Polizisten seien "berechtigterweise" davon ausgegangen, das es sich beim Tod Pilnaceks um Suizid gehandelt habe. Es sei nicht davon auszugehen, dass sie wissentlich ihrer Pflicht zur Wahrheitserforschung, ob der Tod durch eine Straftat verursacht wurde, vernachlässigt hätten. Die Beamten hätten Pilnaceks Gegenstände auch nicht durch hoheitliche Befehls- oder Zwangsgewalt an sich genommen, sie seien ihnen freiwillig ausgehändigt worden. Eine unrechtmäßige Beeinflussung durch Vorgesetzte sei ebenfalls nicht nachweisbar.