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Einschränkung für Verkauf von Cannabisblüten

Heute, 14:16

Nach einer Erkenntnis des VwGH dürfen rauchbare Hanfblüten mit niedrigem THC-Gehalt künftig nur mehr in Trafiken verkauft werden und sind ab sofort tabaksteuerpflichtig. Für viele Hanfshops könnte die Entscheidung weitreichende Folgen haben.

Experten rechnen durch die Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zum Verkauf von Cannabisblüten, über das "Standard" und "Presse" in ihren Freitagsausgaben berichten, mit Mehreinnahmen für den Staat im zweistelligen Millionenbereich.

Verkauf von Cannabisblüten künftig nur mehr in Trafiken erlaubt

Cannabis- oder Hanfblüten mit einem sehr niedrigen THC-Gehalt - weniger als 0,3 Prozent - gelten nicht als Suchtmittel und dürfen gehandelt, besessen und für den Konsum verwendet werden. Beliebt ist unter Konsumentinnen und Konsumenten insbesondere der beruhigende Wirkstoff CBD, der für hohe Absätze sorgt. Wie der VwGH nun festhielt, fallen getrocknete Hanfblüten als rauchbare Produkte in den Anwendungsbereich des Tabakmonopolgesetzes. Der Verkauf ist daher nur mehr in Tabaktrafiken erlaubt, außerdem gilt für sie künftig ein Steuersatz von 34 Prozent.

Hintergrund der Erkenntnis ist die Beschwerde eines Vorarlberger Hanfshops beim Bundesfinanzgericht. Das Unternehmen hatte getrocknete Blüten in größeren Mengen aus der Schweiz importiert, woraufhin das Zollamt Österreich/Zollstelle Feldkirch ihm dafür knapp 30.000 Euro an Tabaksteuer vorschrieb. Sein Argument: Das eingeführte Produkt sei gar kein Tabak. Darauf kommt es allerdings nicht an, wie das Gericht festhielt: Das Tabaksteuergesetz erfasse auch rauchbare Produkte, die teilweise oder ganz aus anderen Stoffen als Tabak bestehen. Das Bundesfinanzgericht ließ eine Revision an den VwGH zu, dieser bestätigte aber letztlich dessen Ansicht.

Weitreichende Folgen durch Einschränkung für Verkauf von Cannabisblüten

Das Erkenntnis des Höchstgerichts ist ab sofort umzusetzen, wie das Finanzministerium der APA bestätigte. Schätzungen, wie hoch die Zusatzeinnahmen für den Staat ausfallen könnten, gab das Ministerium vorerst nicht ab. Laut "Standard" ist mit bis zu 15 Mio. Euro zu rechnen, die "Presse" schreibt unter Verweis auf Angaben eines Steuerrechtsexperten von einem "mittleren zweistelligen" Millionenbetrag.

Für Hanfshops dürfte der Spruch gravierende wirtschaftliche Einschnitte bedeuten, machen etwa CBD-Produkte doch teilweise einen hohen Teil ihres Umsatzes aus. Hannes Hofer, Chef der Monopolverwaltung, schätzt das Marktvolumen rund um legalen rauchbaren Hanf laut "Standard" auf rund 50 Mio. Euro.

(APA/Red)

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