Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigte am Donnerstag einen Bericht der "Kleinen Zeitung" und erklärte, dass es kein Ermittlungsverfahren gibt, weil es nicht in ihren Aufgabenbereich fallen würde, Verordnungen zu überprüfen.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigte am Donnerstag einen Bericht der "Kleinen Zeitung" und erklärte, dass es kein Ermittlungsverfahren gibt, weil es nicht in ihren Aufgabenbereich fallen würde, Verordnungen zu überprüfen.
"Es wurde angezeigt, dass die Verordnung rechtswidrig sei, der angezeigte Tatbestand ist jedoch durch die Staatsanwaltschaft nicht überprüfbar", erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Markus Kitz. Bei den vier Anzeigen, die im Vorjahr eingebracht wurden, sei es um die Rechtskonformität der Verordnungen gegangen. Drei Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs und fahrlässiger Beeinträchtigung der Umwelt seien von einer Tierschutzorganisation erstattet worden, eine sei anonym eingegangen. In Kärnten wurden seit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2022 insgesamt 19 Wölfe verordnungskonform abgeschossen.
(APA/Red)