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Nach NR-Wahl: Untersuchungskommissionen wären keine Neuheit

29-01-2025, 10:27

Am Dienstag hat Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp ins Spiel gebracht, dass die Freiheitlichen auf den versprochenen Corona-U-Ausschuss verzichten und stattdessen eine Untersuchungskommission einsetzen könnten.

Damit würde man wohl dem potenziellen Koalitionspartner ÖVP entgegen kommen, der (gemeinsam mit den damals zuständigen Grünen Ministern) im Mittelpunkt solch einer Untersuchung stünde.

Der Unterschied zwischen U-Ausschuss und Untersuchungskommission ist, dass ersterer öffentlich und in der Regel unter einigem Medieninteresse durchgeführt wird, also regelmäßige öffentliche Präsenz hat. Zudem treten in der Regel prominente Auskunftspersonen auf und müssen sich kritischen Fragen der Abgeordneten stellen, die auch alle relevanten Akten zu dem Thema bestellen können.

All das ist in einer Kommission nicht der Fall. Sie wird mit Experten aus dem jeweiligen Gebiet besetzt, die zwar ebenfalls mit zuständigen Politikern, Beamten, Experten etc. sprechen, aber eben nicht in der Öffentlichkeit. Noch dazu müssen sie nicht unter Wahrheitspflicht aussagen. Zudem gibt es keine Verpflichtung zu erscheinen.

Untersuchungskommissionen wären nichts Neues

Das heißt freilich nicht, dass solche Untersuchungskommissionen keine gute Arbeit leisten. Entgegen den damaligen Erwartungen gab die von Irmgard Griss geleitete, vom Finanzministerium etablierte, Hypo-Kommission einen überaus kritischen Abschlussbericht ab. Ähnliches lässt sich über die Kommission zum Thema Einfluss auf die Justiz im Zug der Pilnacek-Affäre sagen, die im Vorjahr auf Auftrag des Justizministeriums unter Martin Kreutner tagte.

Eine weitere Untersuchungskommission aus der jüngeren Vergangenheit ist jene zum Terroranschlag in Wien, die von Innen- und Justizministerium eingesetzt wurde. Geleitet wurde die von der Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes. Weniger Beachtung fand die von Griss geleitete Kindeswohlkommission, die vom Justizministerium im Zusammenhang mit der Abschiebung von Jugendlichen eingesetzt wurde.

Rein technisch ist die Einsetzung solcher Kommissionen im Bundesministeriengesetz geregelt. Dem Bundesminister obliegt demnach die Aufgabe, die Zusammensetzung, den Vorsitz und die Meinungsbildung jeder von ihm gemäß eingesetzten Kommission festzulegen. Demnach könnte die FPÖ über ein von ihr geleitetes Ministerium jederzeit solch ein Gremium etablieren.

Das könnte sie freilich auch über einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, den sie zumindest vor der Nationalratswahl angekündigt hatte. Denn die Freiheitlichen haben ausreichend Mandate, um solch ein Gremium im Alleingang einsetzen zu lassen.

(APA/Red)

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