Laut WKStA-Sprecher Rene Ruprecht wurde neben einem U-Haft-Antrag für Signa-Gründer Rene Benko seine Einlieferung in die Justizanstalt angeordnet, hieß es in einer Mitteilung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Laut WKStA-Sprecher Rene Ruprecht wurde neben einem U-Haft-Antrag für Signa-Gründer Rene Benko seine Einlieferung in die Justizanstalt angeordnet, hieß es in einer Mitteilung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Im Anschluss wurde seine Einlieferung in eine Justizanstalt angeordnet und beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Antrag auf Verhängung der U-Haft gestellt, hieß es in einer Mitteilung der Anklagebehörde. Der U-Haft-Antrag ging deshalb ans Wiener Landesgericht, "weil wir für sämtliche Ermittlungsverfahren der WKStA zuständig sind", wie Gerichtssprecherin Salzborn der APA erläuterte. Die Haftverhandlung mit der Entscheidung, ob Benko vorerst für 14 Tage in U-Haft kommt, dürfte bereits am Freitag stattfinden. Theoretisch hätte das Wiener Landesgericht dafür bis Samstagmittag Zeit. Zunächst hatte es geheißen, dass die Haftverhandlung vermutlich im Weg einer Videokonferenz stattfinden wird und Benko vorerst in Innsbruck bleibt. Am späten Donnerstagnachmittag mehrten sich jedoch die Indizien, dass sich Benko in Begleitung von Tiroler Justizwachebeamten bereits am Weg nach Wien befinden dürfte und dort in einer Zelle der Justizanstalt-Josefstadt untergebracht wird. Offizielle Bestätigung war dafür keine zu bekommen.
Intensive Ermittlungen in den vergangenen Monaten, etwa eine Telefonüberwachung, die Auswertung von Benkos Nachrichten und Aussagen von Geschäftspartnern, Geschäftsführung und Mitarbeitern haben laut WKStA unter anderem ergeben, dass Benko faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter der Laura Privatstiftung sein und das im Rahmen seiner persönlichen Insolvenz verheimlicht haben soll. Er habe damit das in der Stiftung vorhandene Vermögen dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern entzogen, woraus sich für die WKStA die Tatbegehungsgefahr ergibt. Außerdem soll Benko nachträglich eine Rechnung hergestellt und damit Beweismittel gefälscht haben, was aus Sicht der WKStA die Verdunkelungsgefahr begründet. Dass Benko gegen einen Geldbetrag freikommt, ist daher wohl keine Option. "Mit Tatbegehung und Verdunkelung scheidet Kaution aus", so Kert von der Wirtschaftsuniversität Wien (WU).
Die WKStA hat nun einen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Ob die U-Haft verhängt wird, oder Benko wieder freikommt, entscheidet jetzt das zuständige Landesgericht innerhalb von 48 Stunden. Das ist bei Verfahren der WKStA im Allgemeinen das Landesgericht Wien. Benko wurde in Innsbruck festgenommen. "An sich müsste er wohl nach Wien überstellt werden", sagte der Strafrechtsexperte. Allerdings bestehe auch die Möglichkeit, dass Benko in Innsbruck bleibt und per Videoübertragung vom Landesgericht Wien einvernommen wird. "Entscheiden muss auf jeden Fall das Landesgericht Wien", sagte Kert. Die Verhängung einer Untersuchungshaft sei in Wirtschaftsstrafverfahren bisher jedenfalls unüblich, so der Strafrechtsprofessor. Ein Grund dafür sei, dass die Höchstdauer der Untersuchungshaft bei zwei Jahren liege und die Verfahren oft länger dauern. Das könnte auch hier der Fall sein, die Causa sei "eines der komplexesten und aufwendigsten Wirtschaftsstrafverfahren in Österreich", sagt der Strafrechtsprofessor.
(APA/Red)