Assessment:
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The current legal situation in the EU does not foresee a ban on cotton. There are also no such plans for the future, stressed a spokeswoman for the EU Commission in response to an APA inquiry.
Review:
Although the trend in the textile sector is moving towards a , which aims for efficient use of resources and waste minimisation through recycling. , the Austrian representation of the EU Commission clarified in a statement after the spread of the false claim.
In the that first picked up the topic, two directives are named as the basis for the allegedly planned cotton ban in the EU: The ("Corporate Sustainability Due Diligence Directive"/CSDD) and the ("Corporate Sustainability Reporting Directive"/CSRD). However, neither of the two mentions a planned cotton ban.
Die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht verpflichtet Unternehmen, bei ihren Aktivitäten Menschenrechts- und Umweltstandards einzuhalten und mögliche Verstöße zu verhindern bzw. zu mindern und einzustellen. Sie enthält aber weder Verbote bestimmter Produktkategorien noch spezifische Anforderungen an das Recycling oder die Kreislaufwirtschaft, betonte die EU-Kommission. Bei der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung geht es vor allem darum, dass große Unternehmen Auskunft über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt offenlegen müssen.
Sowohl der , der Blog-Artikel als auch berufen sich auf einen . Darin wird allerdings lediglich über ein mögliches Verbot der nur schwer recycelbaren Baumwolle spekuliert, weshalb auch die Überschrift "Baumwollverbot in Europa bis 2030?" mit einem Fragezeichen versehen ist. Die Zukunft von Baumwolle erscheine ungewiss, weil Baumwolle die EU-Vorgaben für 2030 - 50 Prozent der Textilien müssen recycelbar und 25 Prozent "vollständig kreislauffähig" sein - nicht erfülle, heißt es in dem Bericht der Fashion-Website, hinter der der niederländische Kleiderhersteller steht.
Diese Vorgaben würden aber gar nicht existieren, betonte eine Kommissionssprecherin auf APA-Anfrage. Sie verwies auf die seit 1. Jänner 2025 geltende , die die getrennte Sammlung von Textilabfällen vorschreibt. Zwar strebe die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie an, die die Textilhersteller noch mehr in die Verantwortung nehme. Der Kommissionsvorschlag enthalte jedoch "keine Ziele für die Sammlung, Wiederverwertung oder das Recycling", erklärte sie. Auch die im festgelegten Ziele (etwa die Verwendung von Kreislaufmaterialien bis 2030 zu verdoppeln) seien keine rechtlich verbindenden Vorgaben, sondern nur Richtwerte.
Die Plattform auf die Falschbehauptungen, die nach Veröffentlichung ihres Artikels entstanden waren. Das kolportierte Baumwollverbot in der EU sei "weder durchführbar noch ratsam", heißt es darin nun. Die im ursprünglichen Artikel angeführten vermeintlichen EU-Vorgaben bis 2030, die Grundlage der Spekulationen und späteren Desinformation waren, werden so nicht mehr erwähnt. Es wird lediglich auf die hingewiesen, gleichzeitig aber betont, dass es noch keine konkreten Angaben zum künftigen Recyclinganteil von Textilien gebe.
Das Portal "Report24", das zuerst über ein angeblich geplantes Baumwollverbot berichtet hatte, reagierte auf eine Anfrage von APA-Faktencheck und die Frage, warum der betreffende Artikel trotz Richtigstellung der EU-Kommission nicht adaptiert wurde, nicht.
(APA/Red.)
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