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Commerzialbank - Charges Against Former OeNB Employee

9-01-2025, 15:54

In der Causa Commerzialbank Mattersburg ist von der WKStA ein Strafantrag gegen einen ehemaligen OeNB-Mitarbeiter eingebracht worden.

Dieser soll Ex-Bankchef Martin Pucher und Mitarbeiter der Bank mehrfach über bevorstehende Prüfungen informiert haben. Vorgeworfen wird ihm deshalb Verletzung des Amtsgeheimnisses, hieß es am Donnerstag von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Der Ex-Mitarbeiter der Österreichischen Nationalbank (OeNB) soll Pucher und Bankangestellten auch die voraussichtlichen Themen der Prüfungen verraten haben, wodurch diese nicht nur eine längere Vorbereitungszeit hatten als gesetzlich vorgesehen, sondern sich auch gezielt auf die Prüfthemen vorbereiten konnten. Die Arbeit der Bankenrevision bei den Prüfungen sei dadurch erschwert und die "Ordnungsgemäßheit und Effektivität der Bankenprüfung und Bankenaufsicht im Hinblick auf die Commerzialbank massiv eingeschränkt" worden, erläuterte die WKStA. Betroffen sind Prüfungen in den Jahren 2015, 2017 und 2020 und damit "sämtliche Prüfungen in diesem Zeitraum bis zur Insolvenz der Bank".

Ermittlungen wegen weiterer Vorwürfe eingestellt

Ermittlungen wegen weiterer Vorwürfe gegen den Angeklagten in diesem Zusammenhang sind hingegen laut WKStA eingestellt worden. Der Strafantrag wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses wurde beim Landesgericht Korneuburg eingebracht. Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Ermittlungen im Verfahrenskomplex Commerzialbank

Im Verfahrenskomplex Commerzialbank wird unterdessen weiter wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, Untreue, Betrügerischer Krida, Bilanzfälschung, Geldwäsche sowie wegen diverser Korruptionsvorwürfe ermittelt. Derzeit geht die WKStA von einem Schaden in Höhe von zumindest 600 Mio. Euro aus.

Prozess ab Dienstag

Ein erster größerer Prozess in einem Teilaspekt der Causa gegen die frühere Bankvorständin Franziska Klikovits und drei Unternehmer startet am kommenden Dienstag am Landesgericht Eisenstadt. Das Verfahren gegen Pucher wurde formal ausgeschieden, weil dieser laut Gutachten nicht verhandlungsfähig ist.

(APA/Red)

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