Der Wiener Anwalt Georg Zanger plant rechtliche Schritte gegen Burgenland Energie wegen einer früheren Strompreiserhöhung. Er plant, rund 2.500 Kundenklagen einzureichen. Das Unternehmen hat Zanger kürzlich eine "fragwürdige Geschäftspraktik" vorgeworfen.
Georg Zanger strebte einen umfassenden Vergleich für seine Mandanten an, bei dem "die rechtswidrig überhöhten Stromkosten refundiert werden". Zanger lehnte es ab, die Einzelheiten des Vergleichs geheim zu halten, und sagte: "Offenbar wollte die Burgenland Energie damit vermeiden, dass auch andere, bisher noch nicht von uns vertretene Kunden, Kenntnis von ihren Rückforderungsansprüchen erhalten."
Er geht davon aus, dass der Energieversorger zwischen 900 und 1.500 Euro an die von ihm vertretenen Mandanten zurückzahlen müsste. Nachdem der Vergleichsvorschlag von 500 Euro abgelehnt wurde und lediglich 200 Euro angeboten worden seien, habe man sich entschlossen, Klagen einzubringen: "Von 750 Kunden haben wir eine unterschriebene Vollmacht. Bis Ende des Monats werden es 2.500 sein. Wir beginnen sofort, die Klagen einzubringen." Er rechnet vor, dass die Burgenland Energie bei Annahme eines durchschnittlichen Rückforderungsanspruches von 500 Euro etwa 100 Mio. Euro insgesamt nachzahlen müsste.
Burgenland Energie fühle sich "ausschließlich dem Burgenland und den Burgenländerinnen und Burgenländern verpflichtet und nicht derartigen fragwürdigen Geschäftspraktiken" hieß es dazu bereits vergangene Woche seitens des Unternehmens. Den angekündigten Klagen sehe man "gelassen entgegen". Erst vor kurzem habe Burgenland Energie "mehrere Klagen in ähnlichen Fällen gewonnen", wurde in der Aussendung betont.
Zanger habe der Burgenland Energie angeboten, "bei einer pauschalen Zahlung für ihn selbst von zumindest (!) einer halben Million Euro und einer pauschalen Zahlung für die Kunden auf die Klagen zu verzichten", kritisierte das Unternehmen. Hierzu werde man eine Sachverhaltsdarstellung bei der Anwaltskammer einbringen, kündigte ein Sprecher gegenüber der APA an. Er betonte auch, dass es kein Vergleichsangebot von 200 Euro gegeben habe, dies "stimmt nicht".