Diese Woche werden die Landeswahlvorschläge eingebracht und über Weihnachten laufen die Druckmaschinen, denn es werden alle Muster, Stimmzettel und Kundmachungsplakate gedruckt, erklärte Landeswahlleiter Bernhard Ozlsberger am Montag.
Diese Woche werden die Landeswahlvorschläge eingebracht und über Weihnachten laufen die Druckmaschinen, denn es werden alle Muster, Stimmzettel und Kundmachungsplakate gedruckt, erklärte Landeswahlleiter Bernhard Ozlsberger am Montag.
Seit Mitte November sind die Wählerverzeichnisse in den Gemeinden öffentlich aufgelegen. Rund 100 Korrekturen mussten von den Gemeindewahlbehörden behandelt werden, an das Landesverwaltungsgericht wurden kaum Beschwerden herangetragen. Abgeschlossen werden die Wählerverzeichnisse am morgigen Dienstag, tags darauf wird die endgültige Zahl der Wahlberechtigten bekanntgegeben. Die vorläufige Zahl beträgt 250.324 Personen.
Bis vergangenen Freitag mussten die wahlwerbenden Parteien ihre Kreiswahlvorschläge einbringen. Sie werden noch bis 23. Dezember geprüft und am Montagabend veröffentlicht. Zentral sind diese für die Mandatszuweisung im ersten Ermittlungsverfahren. Die Vorzugsstimmen entscheiden darüber, welche Kandidatinnen und Kandidaten der Bezirkslisten in den Landtag einziehen - auf welchem Listenplatz sie hier gereiht sind, spielt keine Rolle mehr.
Am Mittwoch, 18. Dezember, läuft die Frist für die Einbringung der Landeswahlvorschläge bei der Landeswahlbehörde ab. Sie werden für das zweite Ermittlungsverfahren benötigt und verlautbart werden sie am 27. Dezember. Nach dem Jahreswechsel, am 5. Jänner erfolgt die Festsetzung der Wahllokale, der Verbotszonen und der Wahlzeiten.
Schon über Weihnachten aber werden sämtliche Unterlagen gedruckt. Beauftragt wurde damit die Druckerei Wograndl in Mattersburg. Die Frist bis zur Wahl sei knapp, ähnlich wie bereits 2020, als am 26. Jänner gewählt wurde, stellte Landeswahlleiter Ozlsberger fest: "Der Druck geht schnell, aber der Falz ist aufwendig. Der Falz darf nicht durch einen Namen gehen, damit niemand benachteiligt wird und der Stimmzettel muss dann ins Kuvert passen. Dies bei gleichbleibender Qualität über tausende Stimmzettel."
Schriftlich beantragt werden können Wahlkarten bis zum 15. Jänner oder bis 17. Jänner 12 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe an den Antragsteller oder eine bevollmächtigte Person möglich ist. Ein mündlicher Antrag ist ebenfalls bis 17. Jänner 12 Uhr durch persönliches Erscheinen möglich. Am vorgezogenen Wahltag ist die Ausstellung nur bis 12 Uhr möglich.
Gewählt werden kann mittels Briefwahl gleich bei Abholung der Wahlkarte in der Gemeinde oder ortsunabhängig mit der Briefwahl, wobei die Briefwahlkarte bei der Gemeinde spätestens bis 17. Jänner 14 Uhr einlangen muss. Abgegeben werden kann die Briefwahlkarte auch am Wahltag im Wahllokal während der Öffnungszeiten, wobei das Wahllokal im Wahlkreis des Wählers liegen muss. Am Wahltag kann mit Wahlkarte gewählt werden - im Wahllokal während der Öffnungszeiten innerhalb des eigenen Wahlkreises.
Der vorgezogene Wahltag findet am 10. Jänner statt, bevor am 19. Jänner der reguläre Wahltag vonstatten geht. Im burgenländischen Landtag sind 36 Mandate zu vergeben, die Hürde für den Einzug liegt bei vier Prozent. Auf dem Stimmzettel werden voraussichtlich sechs Parteien stehen.
(APA/Red)