Die Fristen für die Abholung einer Wahlkarte für die Steiermark-Wahl und die Wahl per Briefkasten laufen ab.
Bis Freitagmittag haben die Wähler und Wählerinnen in der Steiermark die Möglichkeit, sich persönlich eine Wahlkarte bei der Gemeinde zu besorgen, falls sie am Sonntag nicht an der teilnehmen können. Bis Samstag um 9.00 Uhr haben sie die Option, die versiegelten Wahlkarten in den Briefkasten zu werfen, so dass diese in das Wahlergebnis einbezogen werden können. Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, die Wahlkarte rechtzeitig zur Abstimmung zu bringen.
Versäumt man auch die Frist mit Samstag 9.00 Uhr, kann die ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte noch bei der eigenen Bezirkswahlbehörde abgeben oder von einem Boten hingebracht werden, allerdings haben die Bezirkswahlbehörden am Samstag nicht geöffnet. Am Sonntag gibt es aber bei den Bezirkswahlbehörden die Möglichkeit die Wahlkarte abzugeben. Diesbezüglich sollte man sich bei der jeweiligen Wahlbehörde vorweg informieren.
Alternativ gibt man die Wahlkarte einer anderen Person am Sonntag in ein Wahllokal im eigenen Bezirk mit (oder bringt sie selbst hin) - anders als bei der Nationalratswahl ist aber wichtig, dass sie im eigenen Bezirk abgegeben wird. Ist die Wahlkarte am Sonntag noch nicht ausgefüllt und zugeklebt, kann man auch persönlich in jedem Wahllokal in der Steiermark - unabhängig vom Bezirk - mit dieser Wahlkarte noch seine Stimme abgeben.
Erstmals bei einer Landtagswahl in der Steiermark kann man auch schon bei der mündlichen Beantragung der Wahlkarte sofort sein "Kreuzerl" machen: Für diesen Fall ist von der Gemeinde vor Ort eine Wahlzelle oder ein abgetrennter Raum oder Bereich bereitgestellt, wo die wahlberechtigte Person unbeobachtet den amtlichen Stimmzettel ausfüllen kann. Nach erfolgter Stimmabgabe ist die verschlossene und mit der eidesstattlichen Erklärung versehene Wahlkarte im Gemeindeamt zur Weiterleitung an die zuständige Wahlbehörde abzugeben.