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Die Rolle der Unterstützungserklärungen bei der Landtagswahl im Burgenland

23-10-2024, 09:51

Unterstützungserklärungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Landtagswahl im Burgenland am 19. Jänner 2025, da sie für Parteien die Hürde zum landesweiten Antreten darstellen.

Im Burgenland wird am 19. Jänner 2025 der neue Landtag gewählt. Um zu kandidieren, braucht es die Unterschrift von zumindest einem Landtagsabgeordneten oder Unterstützungserklärungen der Bevölkerung. Je nach Bezirk sind dies unterschiedlich viele. Um in allen sieben Wahlkreisen auf dem Stimmzettel zu stehen, sind insgesamt 180 Unterschriften nötig. Die Hürde für den Einzug in das Landesparlament liegt im Burgenland bei vier Prozent, 36 Mandate werden vergeben.

Burgenland-Wahl: 180 Unterschriften ermöglichen landesweites Antreten

Die Zahl der notwendigen Unterstützungserklärungen hängt mit der Zahl der Mandate im Wahlkreis zusammen. Der Kreiswahlvorschlag muss von fünfmal so vielen Personen, als im Wahlkreis Mandate zu vergeben sind, unterstützt sein. In den Bezirken Neusiedl am See sowie Eisenstadt, Rust und Eisenstadt-Umgebung sowie dem Bezirk Oberwart sind es je sieben Mandate. Das heißt, Gruppierungen müssen hier jeweils 35 Unterstützungserklärungen sammeln.

In den beiden Bezirken Mattersburg und Oberpullendorf werden je fünf Mandate vergeben, 25 Unterstützungserklärungen braucht es für das Antreten. Im Bezirk Güssing sind es drei Mandate bzw. 15 Unterschriften und im Bezirk Jennersdorf zwei Mandate bzw. zehn Unterstützer. Gesammelt werden sie bis Mitte Dezember.

Unterschrift eines Landtagsmandatars erspart Unterstützungserklärungen

Personen, die einen Kandidaten unterstützen, müssen am Stichtag - dem 29. Oktober 2024 - in einer Gemeinde des Wahlkreises in der Landes-Wählerevidenz eingetragen und zum Landtag wahlberechtigt sein. Ersparen kann man sich das Sammeln der Unterstützungserklärungen durch die Unterschrift mindestens eines Landtagsmandatars.

(APA/Red)

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