logo



[email protected]

ÖAMTC: Diese Verkehrsregeln gelten in anderen Ländern

20-10-2024, 07:00

Im Ausland existieren einige Verkehrsvorschriften und Zeichen, die im einheimischen Verkehr nicht vorkommen. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafe, warnt der ÖAMTC.

"Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, kann schnell überfordert sein – teilweise gibt es andere Verkehrsregeln und Verbote auf der Straße als hierzulande. Daher sollte man vor allem im Ausland besonders aufmerksam fahren und sich vorab über die Regeln im jeweiligen Land informieren", so ÖAMTC-Reiseexpertin Dagmar Redel. Der ÖAMTC bietet eine Übersicht über besondere Verkehrsregeln für einzelne Länder.

Diese Verkehrsregeln im Ausland sollte man kennen

  • Abbiegen bei Rot: In den meisten US-amerikanischen Bundesstaaten ist es zulässig, nach einem kompletten Halt vorsichtig rechts bei Rot abzubiegen, sofern kein Schild mit der Aufschrift "no right turn" vorhanden ist.
  • Parken nach Datum: "In Schweden bestimmt das Datum bzw. die Hausnummer, ob parken erlaubt ist oder nicht. Denn um z. B. die Schneeräumung zu ermöglichen, ist das Parken auf Straßenseiten mit ungeraden Hausnummern an Tagen mit ungeradem Datum untersagt, während auf Straßenseiten mit geraden Hausnummern das Parken an Tagen mit geradem Datum verboten ist", sagt Redel. Dies wird durch Tafeln mit einem oder zwei vertikalen Linien dargestellt.
  • Park-Markierung in Rosa: In Italien deuten rosafarbene Linien auf Parkplätzen darauf hin, dass diese Parkflächen für Schwangere und Eltern mit Kindern im Alter von bis zu zwei Jahren vorgesehen sind.
  • Extraspur für Fahrgemeinschaften: Ein neues Verkehrsschild ist in Frankreich eingeführt worden - eine blau hinterlegte weiße Raute. Nur Fahrgemeinschaften (mindestens zwei Insassen im Auto) haben die Erlaubnis, Spuren zu verwenden, die auf diese Weise markiert sind. Taxis, öffentliche Verkehrsmittel und emissionsfreie Fahrzeuge (wie Elektro- und Wasserstoffautos) dürfen ebenfalls diese Spuren benutzen. Hybridautos sind jedoch von der Benutzung ausgenommen.

Rettungsgasse: Unterschiede bei der Regelung in Europa

"Seit 2012 gibt es in Österreich die Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse bei Stau und stockendem Verkehr auf mehrspurigen Straßen. Das ist jedoch nicht überall in Europa so", so die ÖAMTC-Reiseexpertin. In einer Reihe von Ländern, die Österreich umgeben, besteht ebenfalls eine Rettungsgassenverordnung, einschließlich Deutschland, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Schweiz, Kroatien - allerdings nicht in Italien. Darüber hinaus gilt eine Rettungsgassenverordnung auch in Belgien, Luxemburg und Polen. In allen anderen europäischen Ländern existiert diese Regel jedoch nicht. Dies bedeutet, dass bei Stau oder stockendem Verkehr die Pannenbahn unbesetzt bleiben muss und nicht, wie in Österreich, zum Bilden einer Rettungsgasse genutzt werden darf.

(Red)

Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]