Im Ausland existieren einige Verkehrsvorschriften und Zeichen, die im einheimischen Verkehr nicht vorkommen. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafe, warnt der ÖAMTC.
"Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, kann schnell überfordert sein – teilweise gibt es andere Verkehrsregeln und Verbote auf der Straße als hierzulande. Daher sollte man vor allem im Ausland besonders aufmerksam fahren und sich vorab über die Regeln im jeweiligen Land informieren", so ÖAMTC-Reiseexpertin Dagmar Redel. Der ÖAMTC bietet eine Übersicht über besondere Verkehrsregeln für einzelne Länder.
"Seit 2012 gibt es in Österreich die Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse bei Stau und stockendem Verkehr auf mehrspurigen Straßen. Das ist jedoch nicht überall in Europa so", so die ÖAMTC-Reiseexpertin. In einer Reihe von Ländern, die Österreich umgeben, besteht ebenfalls eine Rettungsgassenverordnung, einschließlich Deutschland, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Schweiz, Kroatien - allerdings nicht in Italien. Darüber hinaus gilt eine Rettungsgassenverordnung auch in Belgien, Luxemburg und Polen. In allen anderen europäischen Ländern existiert diese Regel jedoch nicht. Dies bedeutet, dass bei Stau oder stockendem Verkehr die Pannenbahn unbesetzt bleiben muss und nicht, wie in Österreich, zum Bilden einer Rettungsgasse genutzt werden darf.