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Diese Parteien stehen bei der Landtagswahl in der Steiermark am Simmzettel

18-10-2024, 16:14

Bei der Landtagswahl in der Steiermark werden vermutlich neun Parteien auf dem Wahlzettel vertreten sein.

SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne, KPÖ, NEOS werden bei der im ganzen Bundesland am Stimmzettel stehen. KFG, MFG und DNA kandidieren nur im Wahlkreis 1 Graz und Umgebung. Die neun Parteien haben bis Freitag 13.00 Uhr fristgerecht ihre Kreiswahlvorschläge bei den Behörden eingereicht.

Unterlagen für Antreten bei Landtagswahl in Steiermark werden noch geprüft

Nun gilt es zu schauen, ob die Unterstützungserklärungen der Listen Korruptionsfreies Graz (KFG), Menschen, Freiheit, Grundrechte (MFG) und Demokratisch - Neutral - Authentisch (DNA) - 200 je Wahlkreis waren notwendig - alle gültig sind. Des Weiteren prüfen die Behörden unter anderem, ob alle aufgelisteten Kandidaten wahlberechtigt sind. Ein Kandidat muss am Wahltag zumindest 18 Jahre alt sein. Kommenden Donnerstag, am 24. Oktober - ein Monat vor der Wahl -, sollte das alles abgeschlossen sein. Danach können die Stimmzettel in den Druck gehen.

Die Reihung am Stimmzettel wird jedenfalls kein Grund zur Diskussion sein: Auf den ersten sechs Plätzen sind die Parteien nach dem Ergebnis der Wahl von 2019 gereiht: ÖVP vor SPÖ, FPÖ, Grüne, KPÖ und NEOS. Der siebente Platz im Wahlkreis 1 geht an die KFG, der achte an die MFG mit Spitzenkandidatin Andrea Kamper und der neunte an die DNA mit Frontfrau Maria Hubmer-Mogg. Sie wurden nach dem Termin ihrer Einreichung gereiht. In den anderen drei Wahlkreisen werden nur die ersten sechs Parteien zu finden sein.

Am 14. November um 13.00 Uhr endet die Frist für die Einreichung des Landeswahlvorschlags. Am Mittwoch, 20. November, hat man die letzte Chance, schriftlich eine Wahlkarte zu beantragen.

1981 gab es übrigens am wenigsten Auswahl bei einer Landtagswahl: Damals waren nur vier Parteien am Stimmzettel zu finden. Bei manchen Urnengängen standen dafür bereits neun Listen zur Auswahl. Die 48 Landtagsmandate werden nicht nur in den vier Wahlkreisen, sondern auch auf Landesebene vergeben. Um an diesem zweiten Ermittlungsverfahren teilnehmen zu können, müssen Parteien Landeswahlvorschläge einbringen.

(APA/Red)

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