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ÖVP ortet vor Landtagswahl im Burgenland Wahlkampf-Frühstart

15-10-2024, 13:16

Die Burgenland-Wahl geht im nächsten Jahr über die Bühne. Davor ist ein SPÖ-Mandatar - wohl ohne es zu wollen - zum Thema geworden.

Die ÖVP kündigte am Dienstag eine Sachverhaltsdarstellung an, da sie bei Christian Dax einen unerlaubten Frühstart in den Wahlkampf vermutet. Wahlwerbung ist aufgrund des neuen Gesetzes nur noch ab dem Stichtag, dem 29. Oktober, möglich. Dax habe diese Bestimmung verletzt, kritisierte VP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas.

Auf Kandidatur verwiesen

Der derzeitige SPÖ-Landtagsabgeordnete will über einen Vorzugsstimmenwahlkampf wieder in das Landesparlament einziehen. Hierzu hat er in seinem Social Media Auftritt ab 11. Oktober auf seine Kandidatur verwiesen. Zu früh, wie die ÖVP findet. Das Gesetz regle klar, dass öffentlich wahrnehmbare Wahlwerbemaßnahmen wie Plakate, Inserate und Werbeeinschaltungen erst ab dem Stichtag begonnen werden dürfen. "Klarer kann eine Wahlwerbemaßnahme nicht sein", meinte Fazekas, der auch die SPÖ in der Pflicht sieht.

Die Volkspartei bringt daher beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verstoßes gegen das Parteienförderungsgesetz ein und fordert eine rasche Überprüfung. Als Sanktion drohen bis zu 100.000 Euro Geldbuße. Fazekas meinte weiters, Dax sei nicht nur Landtagsabgeordneter der SPÖ, die das Gesetz beschlossen habe, sondern auch Jurist: "Er müsste wissen, dass er mit dieser Wahlwerbemaßnahme schlichtweg Rechtsbruch begangen hat."

Dax sieht "Pflicht"

In der "Kronen Zeitung" hatte Dax am Dienstag zu der Causa darauf verwiesen, dass es seine "Pflicht" sei, seine Follower "nicht nur innerhalb einer festgeschriebenen Zeit auf dem Laufenden zu halten". In dem Posting habe er mitgeteilt, dass er am Landesparteitag als Kandidat für die Landtagswahl nominiert wurde. "Der Vorwurf, dass damit gegen das Parteienfördergesetz verstoßen wurde, kann nur von jemandem kommen, der panische Angst vor dem 19. Jänner hat", so Dax.

Aus der SPÖ hieß es auf APA-Anfrage, dass aktuell geklärt werde, ob es sich dabei um eine Wahlwerbung nach den Bestimmungen im Parteienförderungsgesetz handelt. Dax habe für die Einschaltung 100 Euro von seinem persönlichen Budget ausgegeben und nicht bedacht, dass eine Wahlwerbung erst ab 29. Oktober erlaubt sei. Er habe das Posting bereits deaktiviert. "Christian Dax ist sich seiner Vorbildfunktion bewusst und entschuldigt sich für den Fall, dass es sich um eine einschlägige Wahlwerbung handelt, bereits jetzt", so die Landesgeschäftsführung.

(APA/Red)

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