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Waldbrände in Urlaubsregionen: Was tun?

3-08-2024, 10:23

In vielen Urlaubsregionen ist es durch Trockenheit und hohe Temperaturen zu Waldbränden gekommen. Zuletzt war das in Kroatien und Griechenland der Fall. Generell gilt, dass bei Pauschalreisen ein kostenloser Rücktritt möglich ist, aber nur bei zeitnahen Gefahren am Urlaubsort oder bei der Anreise, so der ÖAMTC am Freitag. 

Bei Individualreisen muss man sich demnach selbst um die Storno- und Abbruchversicherung kümmern.

Für Pauschalreisen gilt: Eine kostenlose Stornierung des Urlaubes ist nur dann möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich nahe beieinander liegen und die Reise genau in die Gefahrenregion führt. "Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung einer Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden, der Fall sein - und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", erklärte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. "Tritt die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein und die Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, hat der Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und zu zahlen. Eine Preisminderung und somit eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten ist dann möglich."

Schwierigere Situation bei Individualreisen

Bei Individualreisen wird alles noch mal schwieriger: Ein Flug kann nur kostenfrei storniert werden, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist, eine Stornierung der Unterkunft ist zudem vom Recht im Destinationsland abhängig. Bei Reiseabbruch müssen die Konditionen der Storno- und Abbruchversicherung selbst geklärt werden.

Ob Pauschal- oder Individualreise: Ist eine spontane Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und sitzt man im Urlaubsland fest, müssen die Airlines oder Reiseunternehmen Betreuungsleistungen übernehmen. Die Fluglinien sorgen dann beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen Hotelaufenthalt. Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten vor Ort in der Regel für maximal drei Nächte zahlen. Dabei soll man sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den Veranstalter wenden.

(APA/Red)

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