Zudem verfügte die zuständige Richterin Baloísa Marquínez die Einstellung des Strafverfahrens gegen den inzwischen verstorbenen Ramón Fonseca Mora.
Zudem verfügte die zuständige Richterin Baloísa Marquínez die Einstellung des Strafverfahrens gegen den inzwischen verstorbenen Ramón Fonseca Mora.
Bei der Sammlung von Beweisen aus den Servern der inzwischen abgewickelten Kanzlei Mossack Fonseca sei die Beweismittelkette nicht nachvollziehbar gewesen. Die übrigen Beweise seien darüber hinaus nicht ausreichend und schlüssig gewesen, urteilte die Richterin. Den Angeklagten war Geldwäsche durch die Gründung von 215.000 Briefkastenfirmen in Steueroasen vorgeworfen worden, in denen Politiker, Prominente und Sportler ihr Vermögen verschleiert haben sollen.
Im Frühjahr 2016 hatten die "Süddeutsche Zeitung" und weitere Medien des Netzwerks investigativer Journalisten (ICIJ) die Geschäfte der in Panama gegründeten Briefkastenfirmen offengelegt. Durch ein riesiges Datenleck waren der Zeitung 11,5 Millionen Dokumente zugespielt worden. Fast 400 Reporter aus mehr als 80 Ländern beteiligten sich an den Recherchen.
(APA/Red)